ADFC Hessen: Nachrichten

22.10.2015

Land Hessen fördert Tempo-30-Zonen

ADFC Hessen begrüßt Initiative des Verkehrsministeriums

Am 21. Oktober 2015 kündigte das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung an, dass die bauliche Ausgestaltung von Tempo-30-Zonen in hessischen Kommunen ab dem Jahr 2016 durch Landesmittel gefördert wird. Je Kilometer kann ein Zuschuss von bis zu 50.000 Euro beantragt werden. Auf Nachfrage beim Ministerium erfuhr der ADFC Hessen, dass die Förderung sowohl auf die Neueinrichtung als auch auf ergänzende punktuelle Maßnahmen in bestehenden Tempo-30-Zonen abstellt.

Foto: HMWEVL

Der hessische ADFC-Landesvorsitzende Stefan Janke lobt die Initiative aus dem Verkehrsministerium: "In hessischen Kommunen gibt es zwar viele Tempo-30-Zonen, doch oft ist die Gestaltung des Straßenraums noch viel zu autofreundlich und steht damit im Widerspruch zur gewünschten Entschleunigung. Dass Tempo 30 die richtige Geschwindigkeit ist, sollten die Verkehrsteilnehmer in den Straßen regelrecht spüren können." Die Förderung biete den Kommunen eine gute Chance, die vorhandenen Verkehrsflächen so umzugestalten, dass mehr Platz für Radler und Fußgänger entsteht, so Janke weiter.

Die Pressemitteilung des HMWEVL vom 21.10.2015 im vollen Wortlaut:

Land wird Tempo-30-Zonen fördern

Hessens Kommunen können ab sofort Zuschüsse zur Einrichtung von Tempo 30-Zonen beantragen. Wie Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Mittwoch mitteilte, sind die Förderrichtlinien entsprechend ergänzt worden: "Tempo 30-Zonen vermindern Lärm und Abgase und erhöhen die Sicherheit. Aber Schilder reichen meist nicht aus, damit Autofahrer ihr Verhalten anpassen. Oft sind auch bauliche Maßnahmen erforderlich. Dabei wollen wir die Kommunen unterstützen", sagte der Minister. "Der Lärmschutz und die Interessen von Fußgängern und Radfahrern müssen ein höheres Gewicht in der Verkehrsplanung bekommen."

Geförderte Maßnahmen

Tempo-30-Zonen werden vom nächsten Jahr an zum Katalog der Verkehrsinfrastrukturförderung gehören. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Einengung der Fahrbahn (Verkehrsinseln), die Verbreiterung von Gehwegen, barrierefreie Überwege sowie die Ausstattung der Fußgängerbereiche mit Fahrradständer, Sitzgelegenheiten oder Spielgeräten. Der Zuschuss orientiert sich an der Länge der betroffenen Straßen und beträgt 50.000 Euro je Kilometer. Die Kommune muss mindestens 25 Prozent der Kosten selbst tragen. Anträge sind an die Bewilligungsbehörde Hessen Mobil zu richten.

Die Straßenverkehrsordnung sieht Tempo-30-Zonen für Wohngebiete und Gebiete mit viel Fahrrad- und Fußgängerverkehr vor. Sie dürfen jedoch in der Regel keine Vorfahrtsstraßen sowie Straßen des überörtlichen Verkehrs - also Bundes-, Landes- und Kreisstraßen - erfassen. Markiert werden sie mit dem Zeichen 274.1:

Hintergrund

Mit der Verkehrsinfrastrukturförderung beteiligt sich das Land am Ausbau kommunaler Schienenstrecken, Radwege und Straßen sowie der barrierefreien Gestaltung von Bahnstationen und Bushaltestelle. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt rund 91,6 Mio. Euro für 139 Projekte bewilligt. Die Mittel werden je zur Hälfte zwischen Straßenbau und ÖPNV aufgeteilt.


Direkt zur Internetseite des HMWEVL.


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