Häufig gestellte Fragen zur Fahrradcodierung

Kap. 1: Anmerkungen:

Kurz zu meiner Person: Bankkaufmann im Ruhestand.
E-Mail-Adresse: Alfred [dot] Linder [at] gmx [dot] net

1995 gründete ich die AG Klaunix des ADFC Frankfurt. Die dort sich einstellenden Erfolge motivierten in kurzer Zeit die meisten hessischen Kreisverbände, ebenfalls in die Codierung einzusteigen. Auch bundesweit ließen sich immer mehr Gliederungen des ADFC von den Vorteilen der Codierung überzeugen. Dadurch, dass mein Kollege Martin Trautmann und ich den Code-Generator entwickelten und die dafür erforderlichen Straßenkennziffern bundesweit sammelten, gelang es, eine stabile Struktur und weitgehende Einheitlichkeit des Verfahrens herzustellen. Seit 2015 hat die Codierung durch den von uns propagierten Umstieg auf Prägetechnik deutlich zugenommen und schickt sich an, flächendeckend vom ADFC, der Polizei und weiteren Organisationen angeboten zu werden. Über eine seit 2012 bestehende Diskussionsrunde werden Erfahrungen ausgetauscht und wichtige Informationen verbreitet.

Kap. 2: System: Was ist Fahrradcodierung?

Unter Codierung verstehen wir die dauerhafte Kennzeichnung von Wertgegenständen mit einem alphanumerischen Code.

Dieser enthält im Wesentlichen den Namen und die Adresse des rechtmäßigen Eigentümers in verschlüsselter Form. Nur einem recht kleinen Kreis von Experten, insbesondere der Polizei, soll es gelingen, den Code komplett zu entschlüsseln. Aber auch Laien werden anhand der dort enthaltenen Initialen schnell feststellen können, ob ihnen gestohlene Ware zum Verkauf angeboten wird.

Aufbau eines in Hessen üblichen, bundesweit meist identisch zusammen­gestellten Codes:

FB 08 00410 003 PD 20

(die hier verwendeten Kästchen dienen nur der besseren Erkennung, gefräst oder geprägt wird ohne Zwischenräume, also im angezeigten Beispiel FB0800410003PD20)

1. FB steht für den Wetteraukreis (Hessen) und ist identisch mit dem dortigen Autokennzeichen

2. 08 wurde amtlich für die Gemeinde/Stadt Friedberg festgelegt und entspricht den letzten zwei (bzw. in einigen Bundesländern drei) letzten Stellen des amtlichen Gemeindeschlüssels

3. 00410 ist die von der Gemeinde für Grüner Weg vergebene fünfstellige Straßenkennziffer (Straßencode)

4. 003 steht für die immer dreistellige Hausnummer 3, aber auch für 3a, 3b o. ä.

5. der Vorname des Eigentümers beginnt mit P, der Nachname mit D. Initialen sind generell zweistellig, bei Doppelnamen wie Klaus Peter Müller-Schulze also KM

6. In der Frankfurter Variante, die sich zwischenzeitlich bundesweit durchgesetzt hat, werden noch 2 Ziffern für das Jahr der Codierung angefügt.

Dem Codierpersonal stehen die Straßenkennziffern und die Gemeindecodes für ihr Gebiet zur Verfügung, die Polizei verfügt über ein Verzeichnis des gesamten Landes und kann über die zuständigen Einwohnermeldeämter die Personen ausfindig machen, für die an der angeführten Adresse die Initialen zutreffen.

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Können auch andere Wertgegenstände codiert werden?

Hier lasse ich einen Text auf der inzwischen nicht mehr existenten Homepage der IHK Friedberg einfließen, die von der Friedberger Polizei konzipiert wurde. Die Friedberger Polizei war auf diesem Sektor bundesweit lange federführend. FEIN steht für Friedberger Eigentümer IdentifikationsNummer. FEIN wurde zu EIN geändert.

Eine FEIN-Kennzeichnung kann auf den meisten Gegenständen auf verschiedenste Art und Weise erfolgen.

An Möglichkeiten sind denkbar:

Gegenstand FEIN-Kennzeichnung durch
Foto-/Videokameras Unterhaltungselektronik, Mobiltelefone, Faxgeräte, PCs Eingravieren, Einritzen, Einschmelzen
Schmuck Antiquitäten Eingravieren
Teppiche UV-Beschriftung und Beschriftung mit wasserfestem Stift
wertvolle Bilder u. ä. Gegenstände Einbrennen im Rahmen, UV-Beschriftung
Werkzeuge und Baumaschinen Eingravieren, auch elektroinduktiv, Einschlagen, Farb-Beschriftung
Fahrräder Einfräsen, Einschlagen, Einschmelzen
Waffen Einfräsen
Generell Gegenstände mit Lackbeschichtungen Einschmelzen

Größere Gegenstände sind ggf. zusätzlich mit einer FEIN-Schablone (von Schilderherstellern) und Farbe zu beschriften, (Empfehlung: schwarzer, hochglänzender Acryl-Autolack in Spraydosen).

Wichtig ist, eine nach außen hin sichtbare, möglichst unveränderliche FEIN-Kennzeichnung auf einem wesentlichen Teil des Gegenstandes (z.B. am Gehäuse) anzubringen.

Dabei ist eine zusätzliche und mehrfache Kennzeichnung, auch im Innern des Gegenstandes empfehlenswert.

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Gibt es ein Zentralregister für codierte Fahrräder?

Es gibt kein Zentralregister für codierte Fahrräder oder Wertgegenstände. Und das aus gutem Grund.

  1. der Code ist nach dem Baukastenprinzip aufgebaut.
  2. die Experten wissen damit umzugehen und um ihn zu entschlüsseln, wird kein Zentralregister benötigt.
  3. jedes Zentralregister nach dem Muster eines Kraftfahrzeug-Bundesamtes würde erhebliche und immer wiederkehrende Pflegekosten verursachen, ohne entsprechenden Nutzen zu bringen. Jeder Umzug und jeder Verkauf müsste diesem Zentralregister, entsprechend belegt, gemeldet werden. Bei rund 80 Millionen Rädern in der Bundesrepublik wären sehr leistungsstarke und somit teure Computer und ein Heer von Datentypisten erforderlich.
  4. Erst ein abhanden gekommenes Fahrrad wird somit für bis zu fünf Jahre in der Fahndungsdatei der Polizei mit Rahmennummer und Codiernummer gespeichert.

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Ist die Codierung bundeseinheitlich?

Im Großen und Ganzen ja! Aber

Bayern kennt, abgesehen von den dortigen Großstädten, keine Straßenkennziffern mehr und benutzt daher Abkürzungen von Straßennamen z.B.

 AB 091 EMANK 015 AB 20 für die Emanuel-Kant-Straße in Aschaffenburg.

Berlin verzichtet auf Straßenkennziffern und prägt stattdessen das Geburtsdatum , also z.B.

 B – 15 04 93 PD 20 für Pauline Degenhart, geb. am 15. April 1993


Straßenkennziffern werden amtlicherseits dazu verwendet, um bei statistischen Erfassungen oder bei Wahlen auf einfache Art eindeutige und computerlesbare / statistisch auswertbare Daten zu gewinnen. Eine eindeutige Ortsbestimmung bei Unfällen, eine genaue Abgrenzung, welcher Bewohner zu welchem Wahlbezirk, welchem Sozialamt gehört, in welche Grundschule seine Kinder gehen sollen, ist mit numerischen Straßencodes wesentlich einfacher zu bewerkstelligen als mit teilweise unterschiedlichen Schreibweisen von Straßennamen, ganz abgesehen von Straßennamen, die innerhalb der Gemeinde mehrfach vorkommen (das gibt es z. B. in Saarbrücken, wo gleichlautende Straßen in unterschiedlichen Stadtteilen vorkommen können.

Dennoch kann schon durch die in jedem Code enthaltenen Initialen der Kreis der legitimen Eigentümer sehr stark eingeengt werden. Statistisch gesehen liegt die Chance identischer Initialen bei vielleicht 1:200, bei einzelnen Kombinationen wie YX oder QC sogar noch wesentlich niedriger. Auch Kreis, Gemeinde, sogar der Straßenname kann durch die vorgesetzte Dienststelle anhand der für alle Polizeidienststellen landesweit zugänglichen Straßencode-Datei umgehend festgestellt werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein unbefugter Besitzer eine glaubhafte Erklärung für so viele Abweichungen von seinen eigenen Personalien geben kann, gehen gegen Null, außer er kennt den wirklichen Eigentümer. Dieser kann meist rasche Entwarnung geben, wenn er das Fahrrad verliehen oder verkauft hat.

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„Codierdialekte“

Bis vor wenigen Jahren gab es noch regionale Abweichungen vom EIN-Code. Durch den Code-Generator des ADFC ist dies größtenteils Vergangenheit geworden. Es gibt heutzutage nur noch sehr wenige „gallische“ Dörfer.

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Braucht es eine gesetzliche Regelung für die Codierung?

Um es auf eine griffige Formel zu bringen: JEIN

Es wäre positiv, wenn die Codierung durch den Gesetzgeber generell geschützt und eine bundeseinheitliche Verfahrensweise für den Aufbau und die Pflege von Codes geschaffen würde, vergleichbar der Pflicht, Fahrgestellnummern nach einem bestimmten System aufzubauen. Auch die Pflicht, jedem in Deutschland hergestellten oder nach Deutschland importierten Fahrrad einen geeigneten Platz für gefahrlose Codierungen zu verordnen, könnte hilfreich sein. Es wird aber am Parteiengezänk, spätestens aber wegen behaupteter Handelsbarrieren an Brüssel scheitern.

Es wäre fatal, wenn die Erlaubnis zur Codierung in ein Gesetzeswerk gezwängt würde, mit Ausbildungsnachweisen, Dokumentation etc. Denn sobald eine gesetzliche Direktive erlassen wird, wird die Codierung per se unbezahlbar und dann auch nicht mehr vom Publikum angenommen. Eine Pflicht zur Codierung kann und soll es niemals geben. Andererseits will ich es niemand verwehren, auf seinem Eigentum Merkmale anzubringen, die ihn als Eigentümer ausweisen. Ob er dabei seinen vollen Namen und seine Adresse in offener Form verwendet oder auf einen stark verkürzten Code verfällt, muss jedem selbst überlassen bleiben.

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Kap. 3: Straßencodes

Wo kommen die Straßencodes her?

Straßencodes werden zumeist von den Katasterämtern gepflegt und stehen uns in regelmäßigen Abständen aktuell zur Verfügung.

Veränderungen ergeben sich

  • Durch Entstehen neuer Straßen
  • Umbenennung von Straßen
  • Kommunalreformen, z. B. Eingemeindungen oder Fusionen

siehe auch das Thema Einheitlichkeit.

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Werden Straßencodes auch in Zukunft zur Verfügung stehen?

Gute Frage!

Zumindest in Bayern haben die meisten Gemeinden davon Abstand genommen, die Straßenkennziffern oder Straßencodes weiter zu pflegen. Seitens des Bayerischen Innenministeriums werden die Gemeinden auch nicht mehr angehalten, dies zu tun.

Gelegentlich wurde angeregt, doch statt der Codes die Nummer des Personalausweises, das Autokennzeichen, die E-Mail-Adresse oder die Telefonnummer einzugravieren. Auch böte es sich an, die Personalkennziffer, die jedem Bundesbürger verpasst wurde, zu verwenden.

All das ist Nonsens und für unsere Zwecke unbrauchbar. Zum Einen unterliegen Telefonnummern, Autokennzeichen und E-Mail-Adressen einem immer schneller werdenden Wechsel, zum Anderen werden amtlich vergebene Personalkennziffern oder die Nummern von Personalausweisen nicht an Dritte herausgerückt. Was nützt beispielsweise die Nummer 280742L5101, die auf meiner Hundemarke“ bei der Bundeswehr prangte, wenn ausschließlich das Kreiswehrersatzamt befugt ist, Auskunft zu geben?

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Wie geheim ist der Code?

Hier gingen die Ansichten gewaltig auseinander, auch in Polizeikreisen.

Bis vor wenigen Jahren waren die Straßenkennziffern eine der letzten amtlichen Geheimnisse. So weigerten sich einzelne Gemeinden, aber auch Katasterämter, uns diese Daten zu überlassen, oder wollten die Herausgabe der Daten von der Zahlung teilweise deftiger Gebühren abhängig machen.

Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben unterliegen die Straßenkennziffern keinem derartigen Schutz mehr, doch ist es teilweise recht mühsam, das zur Verfügung stehende Datenmaterial für unseren Code-Generator aufzubereiten.

Natürlich wollen wir alle nicht der Dechiffrierung durch Unbefugte Vorschub leisten, indem wir Jedermann die gesamten Straßencodes elektronisch zugänglich und somit auswertbar machen. Verhindern können wir es nicht, dass einer der vielen Geheimnisträger“ die Daten publik macht.

Es muss unser Bestreben bleiben, die Straßencodes in Händen des ADFC und des LKA aktuell zu halten und möglichst nur in dem Umfang an die Codierer wie z.B. Fahrradhändler weiterzugeben, in dem sie diese für ihre Aktionen benötigen. Ein Ruch Geheimnis darf auch hier noch gelten.

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Bekommen meine 3 Räder alle den gleichen Code?

Einfache Antwort. Ja.

Auch alle übrigen Wertgegenstände würden diesen identischen Code bekommen. Sie würden, wenn Sie Ihre vielen Bücher mit Ihrem Namen versehen, auch keine unterschiedlichen Kennzeichnungen vornehmen.

Die drei Räder unterscheiden sich aber in vielfacher Hinsicht: Marke, Modell, Farbe, Rahmennummer, Ausstattung etc. so wie sich ja auch die besagten Bücher durch Buchtitel und Verlag voneinander unterscheiden.

Und die Codiernummer ist immer nur ein – wenn auch wesentlicher – Teil der Identifizierung. Sie beinhaltet mit anderen Worten Ihren Namen und Ihre Adresse, die – so lange Sie nicht umziehen – immer die gleiche ist.

Die Gefahr, dass Sie Probleme mit der Polizei bekommen, wenn Ihnen ein Rad gestohlen wird und deswegen der Code als Fahndungsdetail eingesetzt wird, ist trotzdem äußerst gering. Die Polizei kennt ja das System. Und wird deshalb stets auch auf die Rahmennummer, die Fahrradmarke usw. achten.

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Wer nennt mir meinen persönlichen Code?

siehe hierzu auch „Wie geheim ist der Code?“ Aber wie gesagt, findet jeder Bundesbürger seinen persönlichen Code auch unter www.fa-technik.adfc.de/Codierung/ein.

Der persönliche Code kann auf vielen Wertgegenständen eigenhändig angebracht werden. Zum Beispiel mit wasserfestem Stift oder Wäschetinte in einem Mantel, Perserteppich oder auf einem Bilderrahmen, er kann in ein Handy mit einem scharfen Gegenstand eingeritzt, mit Schlagzahlen in Metall geschlagen werden. Seit Codierpistolen üblich geworden sind, bereitet die Codierung von Wertgegenständen aller Art kaum noch Schwierigkeiten.

Mehr dazu auf der Seite Wertgegenstände

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Kap. 4: Technische Hinweise

Voraussetzungen für eine Codierung

Voraussetzungen sind Eigentumsnachweis und Personalausweis.

Obwohl keine Gesetze dies regeln, wird einer Codierung Vertrauen entgegengebracht. Mit anderen Worten wird im positiven Sinne angenommen, dass jemand, der ein auf ihn codiertes Rad in Händen hat, auch dessen legitimer Eigentümer ist. Ihm dann doch das Gegenteil zu beweisen, wird recht schwierig, insbesondere, wenn die Codierung durch einen seriösen Anbieter wie den ADFC vorgenommen wurde.


Die Öffentlichkeit kann zu Recht erwarten, dass sich der ADFC die Eigentümerschaft nachweisen ließ, bevor er es codierte. Der ADFC fordert z.B. die Rechnung des Fahrradhändlers als Nachweis. Gehen aus diesen Dokumenten Einzelheiten wie Rahmennummer hervor, prüft er diese am Fahrrad ab. Gleichzeitig werden die Personalien (mit Nr. des Perso) des mutmaßlichen Eigentümers im Antragsformular festgehalten. Stellt der ADFC fest, dass die Voraussetzungen nicht gegeben sind, lehnt er die Codierung ab.

Ersatzweise begnügen wir uns mit einer Eigentumserklärung , die wir dann der Polizei zur Prüfung vorlegen können. Es müsste jemand mit dem Klammerbeutel gepudert sein, würde er diese Eigentumserklärung, in der ja auch seine Personalien vermerkt sind, abgeben im Wissen, das Rad aus dubioser Quelle erworben zu haben. Uns ist bis dato kein einziger Fall bekannt geworden, wo eine spätere Überprüfung durch die Polizei zu einem Treffer geführt hat. Einige Antragsteller haben aber die Eigentumserklärung nicht ausgefüllt und spontan, wohl aufgrund schlechten Gewissens, auf die Codierung verzichtet.

Warum sind wir so pingelig? Wir haben einen guten Ruf zu verlieren, wenn bekannt wird, dass wir aus pekuniären Gründen alles codieren, was uns vorgelegt wird. Und wir warnen alle Codieranbieter, leichtfertig ihre Seriosität aufs Spiel zu setzen.

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Kann ich die Codierung selbst vornehmen?

Generell ja. Doch bei Fahrradcodierungen würde ich eher davon abraten.

siehe Thema „Wertgegenstände“. Dort finden Sie eine Liste von Gegenständen, die Sie selbst codieren können.

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Wo ist die Codierstelle?

Die Codierung befindet sich - deutlich sichtbar - am oberen Ende des Sattelrohres, auf der rechten Seite (Kettenseite).

Dies ist aber kein Dogma, was die rechte Seite angeht. Auch mittig oder links oder anderswo angebrachte Codierungen sind statthaft.

Am weitesten verbreitet ist die Prägecodierung. Mittels einer sogenannten Codierpistole werden die im Display eingetippten Daten in ca. 12 Sekunden in den Wertgegenstand geprägt, vergleichbar einem Nadeldrucker. Siehe vimeo.com

Jede Fräsung in einen Fahrradrahmen bedeutet eine Schwächung des Materials und könnte im Extremfall – auf längere Sicht gesehen - einen Rahmenbruch provozieren. Werkstoffkundler und Sachverständige können dies in sehr eindrucksvoller Weise belegen. Auch wenn die Frästiefe/Prägetiefe nur etwa 0,1 bis 0,2 mm beträgt.

Zwar gibt es in Fahrradrahmen Stellen, die für das Einfräsen einer Codierung recht unbedenklich sind, z.B. das Tretlagergehäuse. Aus wohlüberlegten Gründen haben sich die Initiatoren der Fahrradcodierung dazu entschlossen, die Codierung möglichst einheitlich am Sattelrohr anzubringen. Um die damit einhergehenden Rahmenschwächungen zu minimieren, muss streng darauf geachtet werden, dass nur dort eine Fräsung erfolgt, wo die eingeschobene Sattelstütze für weiterhin ausreichende Festigkeit sorgt.

Bei der seit einigen Jahren üblichen Prägecodierung sind Schwächungen der Stabilität quasi ausgeschlossen, denn es findet dort nur noch eine Materialverdichtung statt.

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Wo werden Codierungen angeboten?

Der Fachausschuss Technik des ADFC hat die ihm bekannten Anbieter von Fahrradcodierungen publiziert. Diese Liste ist, auch aufgrund Ihrer Information an code [at] adfc [punkt] de jederzeit aktualisierbar.

Derzeit hat sich außerhalb der Fahrradcodierung praktisch noch keine Zunft gebildet, die nach diesem Prinzip systematisch Codierungen anderer Wertgegenstände anbietet. So verhält sich die Schmuck- und Uhrenindustrie reserviert bis ablehnend.

Wir stehen gelinde gesagt am Anfang einer Entwicklung, mit ungewissen Perspektiven, ob wir die Reserviertheit anderer Branchen durchbrechen können.

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Kosten der Codierung

Die Kosten für die Fahrrad-Codierung differieren von Region zu Region, von Anbieter zu Anbieter.

Die Polizei darf für ihre Codierungen keine Gebühr erheben, da hierfür derzeit keine gesetzliche Grundlage besteht. Das könnte sich ändern.

Händler werden meist ihren Kunden aus Kulanzgründen keine Kosten in Rechnung stellen, wenn das Rad bei ihnen gekauft wurde.

Einzelne ADFC-Gliederungen bieten Neumitgliedern Sondertarife an, Altmitglieder erhalten in aller Regel einen Rabatt von meist 50 %.

Es wird dagegen auch von Händlern berichtet, die Nichtkunden 45 € in Rechnung stellen.

Wir in Hessen haben den Gliederungen vorgeschlagen, 13 € pro Codierung anzusetzen, Mitgliedern und Neumitgliedern aber Rabatte zu gewähren.

Um der Wahrheit die Ehre zu geben, möchte ich einfach einmal behaupten, dass ein Fahrradhändler oder ein professioneller Codierer je Stunde € 60 pro Mitarbeiter kalkulieren muss, um auf seine Kosten zu kommen. Mehr als 5 Räder in der Stunde kann auch ein routinierter Codierer – incl. natürlich der Formalitäten wie Ausstellung des Codierpasses, Überprüfung der Eigentümerschaft, Festhalten der Identität - nicht wirklich erreichen, außer er arbeitet im Team oder verletzt die Sorgfaltspflicht. Die € 13 pro codiertem Rad bedeuten dann höchstens Kosteneinstand. Die Lust der Fahrradhändler wird sich daher meist in Grenzen halten, den Codierservice offensiv anzubieten.

ADFC-Gliederungen haben aufgrund der ehrenamtlich mitwirkenden Mitglieder eine wesentlich bessere Ausgangsbasis, auch bei niedrigeren Codierzahlen am Abend eines Codiertages positive Bilanz ziehen zu können. Insbesondere die Gewinnung neuer Mitglieder ist ein interessanter Aspekt.

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Wo erhalte ich ausführliche Informationen zur Codierung?

Es gibt keine verbindliche Broschüre zu diesem Thema. Das liegt daran, dass derzeit nur ein kleiner Kreis Aktiver ein umfassenderes Wissen aufgebaut hat. Dieses gibt er selektiv unter dem Motto „Learning by doing“ an Codiernachwuchs weiter.

Neben der in Hessen entwickelten FEIN-Codierung, jetzt auch EIN-Codierung genannt, die seit einer – fast – einmütigen Erklärung der Innenministerkonferenz im Jahre 1997 bundesweit favorisiert wird, findet das von der Polizei in Bergisch Gladbach entwickelte „Bergisch-Gladbacher Modell“ nur noch minimalen Zuspruch. Durch den Code-Generator sind fast alle übrigen Codiervarianten erloschen.

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Welche Wertgegenstände sind für eine Gravur ungeeignet?

Bezogen auf die Fahrradcodierung werden wir bestimmte Räder nicht gravieren bzw. prägen. Dazu gehört

  • der Carbonrahmen und Bambusrahmen
  • Räder mit sehr dünnwandigen Rohren, meist erkennbar am sehr geringen Gewicht des Rades.
  • Sonderkonstruktionen, die von ihrer Bauweise her keinen geeigneten Platz für eine Gravur bieten. Für Codierung per Pistole gilt diese Einschränkung nicht.
  • Verchromte Gegenstände: Codierungen auf verchromten Rahmen müssen supergut gegen Korrosion geschützt werden. Der Grund: Durch die Codierung wird an deren Stelle die Verchromung abgefräst. Es liegen dann Chrom und Stahl offen nebeneinander. Sobald hier ein Elektrolyt aufliegt (Regenwasser reicht, am wirksamsten ist Schmelzwasser mit gelöstem Streusalz) und die unterschiedlich edlen Metalle bedeckt, entsteht ein sogenanntes „Lokalelement“. Elektrochemisch gesehen ist das nichts anderes als eine kurzgeschlossene Batterie. Es fließt ein winziger Strom (tut nicht weh) und das unedlere Metall (hier: Stahl) korrodiert in rasantem Tempo (kann man u. U. mit bloßem Auge beobachten). Dabei wird durch die Ausdehnung des Rostes auch die Verchromung im benachbarten Bereich abgehoben und das Ganze breitet sich aus. Früher, als Autostoßstangen noch aus verchromtem Stahl hergestellt wurden, konnte man an älteren Fahrzeugen schön sehen, wie die Stoßstangen „pickelig“ wurden. Auslöser waren winzige Steinschlagbeschädigungen an der Verchromung.

Verchromung spielt bei modernen Rädern aber kaum noch eine Rolle.

Einige Wertgegenstände eignen sich für keinerlei Art von Codierung. Wer wird beispielsweise Briefmarken und Münzen ernsthaft codieren wollen?

Dass sich aber viele Gegenstände des täglichen Gebrauchs durchaus codieren lassen, ist eine Binsenwahrheit. Es war schon früher in Adelskreisen und gehobenen Bürgerhäusern gang und gäbe, im Silbergeschirr die Initialen oder das Familienwappen zu verewigen. Noch nach Jahrzehnten und Jahrhunderten ist eine solche Signatur identifizierbar. Auch die Initialen und das Hochzeitsdatum im Ehering haben der Polizei bei der Aufklärung von Verbrechen oft wertvolle Dienste geleistet. Und wer denkt nicht an die vielen Stempel von Nationalbibliotheken, die dazu verhalfen, dass nach dem Krieg Beutekunst wieder in ihre heimatlichen Regale zurückkehrte. Zu diesem Thema siehe Wertgegenstände

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Alternativen zur Gravur und Prägung

Neben Gravur und Prägung können auch andere Codierverfahren zum Zuge kommen. Aber Vorsicht: Mehrere dieser Anbieter haben sich vom Markt verabschiedet, ohne die versprochenen Leistungen zu erbringen.

Bikefinder,ein Anbieter von Mikrochips, liefert u. a. auch selbstklebende Folien mit dem vom ADFC favorisierten EIN-Code. Diese härten nach Angaben des Anbieters innerhalb 72 Stunden nach dem Aufbringen so aus, dass ihre Entfernung erhebliche Lackschäden verursacht. Die Probe aufs Exempel durch das LKA Hessen hat diese Aussagen allerdings nicht bestätigen können. Außerdem liefert Bikefinder diesen Aufkleber bzw. den Mikrochip nur gegen gleichzeitige Registrierung in seiner Eigentümerdatei, die dem Handel und der Polizei für Abfragen zur Verfügung steht. Nicht jedermann wird bereit sein, diese teilweise sehr persönlichen Daten preiszugeben.

Denkbar ist auch ein Chip-Verfahren, auch das von Bikefinder, bei dem an verborgener Stelle oder nur sehr schwer entfernbar, der Chip eine einmalige Kennung enthält, die die Polizei durch Abfrage im Computer der Firma Bikefinder identifizieren kann. Manche Anbieter fantasieren sogar von einer Identifizierung solcher codierter Gegenstände aus größerer Entfernung. Da habe ich starke Zweifel. Meine Bedenken werden von Kennern des Systems geteilt. Brauchbare Systeme dieser Art kosten ab 150 € – jährliche Folgekosten und eine Menge an Batterien sowie ggf. Handy-Tarife.

Das reine Chipverfahren ist für mich immer nur dritte Wahl. Nur Profis wie die Polizei können die im Chip enthaltenen Daten abfragen und durch Zugriff auf die solitären Dateien des Anbieters auswerten. Sollte dieser aus irgendwelchen Gründen vom Markt verschwinden, ist die Codierung für die Katz. Und ein weiteres negatives Argument: Weiß der Dieb, dass das Fahrzeug chipcodiert ist, wird er Wege finden, den Chip zu entfernen oder unbrauchbar zu machen, z.B. durch Hitze-Exposition. Besonders wichtig in meinen Augen: Die abschreckende Wirkung des ersten Augenscheins ist nicht gegeben. Mit anderen Worten wird der potenzielle Käufer nicht misstrauisch, wenn ihm ein Chip-gesichertes Rad angedreht wird.

Es werden derzeit im Bundesgebiet weitere Verfahren zur Codierung angeboten, die aber immer eine zentrale Datenverwaltung notwendig machen, was zu wesentlich höheren Kosten führt. Da die Polizei diese Codes nicht kennt und/oder akzeptiert, ist davon – zumindest in Sachen Fahrrad - dringend abzuraten

Seit einigen Jahren bieten Polizeistationen die Fahrradregistrierung wieder als Nonplusultra an. So z. B. Polizeidirektionen in NRW, Niedersachsen und Leipzig, aber auch privatwirtschaftlich organisierte Firmen, wie die zwischenzeitlich wieder verschwundene ZeFes. Dies bedeutet, dass die wesentlichen Daten, wie sie in jedem Fahrradpass notiert sind, in einer separaten Datei hinterlegt werden. Die klebestarke, fortlaufende Nummer kann nur von dem jeweiligen Anbieter dieser Art von Registrierung dechiffriert werden. Ich hege gelinde Zweifel, ob dieses Verfahren, das vor Jahrzehnten wegen Untauglichkeit aufgegeben worden war, heutzutage eine Renaissance verdient. Wir bedauern die Entwicklung, können sie aber nicht verhindern. Das Verfahren ist zumindest besser als gar nichts.

Sehr anzuraten ist der zusätzliche Fahrradpass wie er von der Polizei unter https://www.polizei-dein-partner.de/themen/verkehrssicherheit/privater-strassenverkehr/detailansicht-privater-strassenverkehr/artikel/alle-fahrraddaten-stets-mobil-dabei.html angeboten wird. Auch diverse Händler stellen Fahrradpässe für die bei ihnen gekauften Räder aus. Ein Großteil unserer Codierkundschaft hat beispielsweise keine Ahnung, wo die Rahmennummer zu finden ist geschweige wie sie lautet. Ohne deren Angabe ist eine Diebstahlsanzeige aber fast aussichtslos.

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Kap. 5: Zusammenarbeit mit und Engagement der Polizei

Macht die Polizei mit?

Eindeutig ja! Aber nicht überall mit gleich großer Intensität!

Die Fahrradcodierung wurde 1993 von der Polizei in Bergisch-Gladbach ins Leben gerufen. Die Polizei in Gießen und Friedberg/Hessen haben sie weiter entwickelt. Etwa ab 1995 begannen die ersten ADFC-Codierteams zu arbeiten und verhalfen damit der Codierung zu bundesweiter Bekanntheit.

Aus rechtlichen und personellen Gründen sind der Polizei bei der Codierung in Eigenregie enge Grenzen gesetzt. So darf sie nach meinem Wissen derzeit für Codierungen grundsätzlich keine Gebühr einheben. Dies bedeutet, dass die Aktionen nur sporadisch vorgenommen werden, zumal die finanzielle und personelle Ausstattung der Polizei bekanntlich immer weiter zurückgefahren wird. Einige Innenminister haben es ihrer Polizei sogar untersagt, selbst Codierungen durchzuführen (z.B. Bayern / RLP / BaWü)

Ich sehe das mit einem weinenden und einem lachenden Auge. Generell bedeutet eine kostenlose Codierung durch die Polizei einen Bärendienst für Fahrradhändler und ADFC-Organisationen, die in das System Geld und Zeit investieren, um dann von der Kundschaft hören zu müssen, dass aber die Polizei die Codierung kostenlos durchführe.

Die Polizei Hessen hat gegenüber dem ADFC immer wieder deutlich gemacht, dass sie selbst nur sehr eingeschränkt Codierveranstaltungen organisiert, aber die Codierung durch Fahrradhändler und den ADFC sehr begrüßt. Gelegentlich ist ein Vertreter der Polizei bei diesen Veranstaltungen anwesend. Sie ist im Übrigen immer an der rechtzeitigen Information über Codier-Termine interessiert und wird Aktionen gutheißen.

Wichtigster Partner in Sachen Codierung bleibt nach wie vor die Polizei: Bei Diebstahlsanzeigen wird die Polizei auch vorhandene Codierungen in die Fahndungsunterlagen übernehmen und in ihren Computern registrieren. Beim Auffinden von codierten Gegenständen obliegt ihr die Dechiffrierung des Codes, da nur sie über die Abfrageberechtigung beim Einwohnermeldeamt verfügt, die notwendig ist, um die mutmaßlich legitimen Eigentümer zu identifizieren. Liegt bereits eine Verlustanzeige vor, kürzt sich das Verfahren natürlich erheblich ab.

Leider ist die Unterstützung nicht überall gleich stark ausgeprägt. Auch lässt der Wissensstand mancher Polizisten zu diesem Thema sehr zu wünschen übrig. Hier haben wir noch einen Bedarf an Kenntnisvermittlung durch ADFC und LKA. Leider ist auch zu konstatieren, dass Fahrraddiebstahl von vielen Polizisten nicht intensiv genug angegangen wird. Da Fahrraddiebstähle hauptsächlich durch jugendliche (Erst-)täter vorgenommen werden, halten wir es in Übereinstimmung mit Fachleuten der Polizei für sehr sinnvoll, schon bei Einstiegsdelikten wie Fahrradklau den späteren „Karrieren“ jugendlicher Täter entgegenzuwirken.

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Was passiert, wenn die Polizei ein codiertes Fahrrad kontrolliert?

Mag jetzt so aussehen, wie sich „Tatort“-Spezialisten einen Kriminalfall ausdenken.

Szenario 1: Der Eigentümer wird wider Erwarten wegen nicht funktionierenden Rücklichts von der Polizei angehalten. Dabei fällt der Polizei die Codierung auf. Beiläufig fragt sie nach dem Namen und der Adresse des Halters. Und vergleicht die Antwort mit den Initialen auf dem Rad. Sie stimmen nicht überein.

Auf gezielte Nachfrage bestätigt der Halter, dass er das Rad vor drei Monaten auf dem Flohmarkt in Buxtehude erworben hat. Einen Kaufvertrag hat er nicht unterzeichnet, geschweige denn dabei.

Die Polizei wird hellhörig, sucht am Fahrrad nach der Rahmennummer und fragt über den Polizeifunk in ihrer Dienststelle nach, ob im Computer ein Fahrrad gemeldet ist, auf das entweder die Rahmennummer oder die Codierung zutrifft.

Wenn positiv, zieht sich die Schlinge zu, Tatort-Experten kennen das schon.
Wenn negativ, wird sich der Polizist den Personalausweis ansehen und ggf. Daten notieren. Es bleibt dem Polizisten überlassen, wie er im Einzelfall verfahren wird.

Szenario 2: Einem Hauseigentümer fällt ein in seinem Hof abgestelltes Fahrrad auf. Nachdem dieses auch noch Tage später dort steht, ruft er die Polizei an. Die schaut sich gelegentlich das Rad an, nimmt die Daten auf, entdeckt auch die Codierung.

Eine sofort erfolgte Anfrage im Revier ergibt keine Anhaltspunkte auf Diebstahl, zumindest liegt noch keine Verlustanzeige vor. Nicht ungewöhnlich, denn häufig bemerken die Eigentümer den Verlust erst nach Tagen oder Wochen, z.B. bei Rückkehr aus dem Urlaub.

Die Polizei nimmt das Rad in Verwahrung, meist bittet sie den Finder, das Rad in seiner Garage unterzubringen, stellt ihm eine Bescheinigung aus, dass er das Fahrrad gefunden hat. Wenn sich der Eigentümer nicht meldet, geht nach sechs Monaten das Fahrrad in das (eingeschränkte) Eigentum des Finders über.

Unabhängig vom Verwahrungsort werden die Daten im Polizeicomputer als Fundgegenstand vermerkt, und zwar mit Rahmennummer und zusätzlich mit der Codierung. Ob die Codierung sofort oder erst später entschlüsselt wird, wird unterschiedlich gehandhabt. Meist wird die Polizei eine Zeitlang warten, da Verlustanzeigen mit deutlicher Verspätung eintrudeln können.

Nach einer Frist wird der mutmaßliche Eigentümer ausfindig gemacht und gefragt, ob ihm ein Fahrrad abhanden gekommen ist. Wenn ja, muss er sich die Frage gefallen lassen, warum er keine Anzeige erstattet hat. Von der Antwort hängt es ab, wie weiter verfahren wird. Auch wenn ihm das Rad zurückgegeben wird, sind seine Personalien registriert, so dass er bei einer späteren Verlustanzeige Dritter in Erklärungsnot gerät, wenn dieser Dritte nachweisen kann, dass ihm das Rad gehört.

Der frühere Eigentümer erklärt, das Fahrrad vor Monaten verkauft oder verschenkt zu haben. Sind ihm die Namen geläufig, wird dort weiter ermittelt, ansonsten wird das Fahrrad nach sechs Monaten dem Finder zugesprochen.

Szenario 3: Der frühere Eigentümer entdeckt sein vor Monaten gestohlenes und auch als gestohlen gemeldetes Fahrrad auf einem Flohmarkt oder vor einer Kneipe angeschlossen wieder. Je nach Mut und Situation wird er unterschiedlich reagieren. Ich würde in jedem Falle die Polizei beiziehen, aber im letztgeschilderten Falle das Fahrrad mit einem weiteren Fahrradschloss bewegungsunfähig machen. Vielleicht nicht legal, aber sinnvoll. Die Polizei wird anhand der Codierung erkennen, ob der Behauptung des Klägers Glaube beigemessen werden kann und ggf. das Fahrrad bis zur Klärung des Sachverhaltes beschlagnahmen. Das ist ein gravierender Vorteil gegenüber der reinen Rahmennummer, die ja keinen Hinweis auf Besitzverhältnisse hergibt: Die Eigentümerverhältnisse dürften recht zügig geklärt werden können, denn der illegale Besitzer wird Schwierigkeiten haben, seine Eigentümerschaft nachzuweisen.

Sollte der Besitzer dieses in einer amtlichen Versteigerung erworben haben, bleibt er rechtmäßiger Eigentümer, doch würde ich in solchen Fällen gerne einen Musterprozess auf Schadensersatz gegen das Fundbüro führen, das die Codierung nicht zur Ermittlung der wahren Eigentümerschaft herangezogen hatte.

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Verlustmeldungen

Dies ist sicher einer der unangenehmen Tage in Ihrem Leben. Sie stellen fest, dass Ihr Fahrrad abhanden gekommen ist. Sie vermuten Diebstahl. Sie gehen zur örtlich zuständigen Polizei und erstatten Verlustanzeige.

Und hier beginnen die meisten Schwierigkeiten: Sie werden nämlich gebeten, den gestohlenen Gegenstand zu beschreiben. Meist haben Sie kein Foto, häufig nicht einmal die Kaufquittung oder ähnliches. Sogar die Marke, das Modell, geschweige denn die Rahmennummer fallen Ihnen ein oder sind noch irgendwo abrufbar. Dies macht deutlich, dass es sehr sinnvoll ist, einen papierenen oder gar den elektronischen Fahrradpass (z. B. den kostenlos herunterladbaren FAHRRADPASS-App) mit sich zu führen.

Aber Sie erinnern sich, dass Sie das Rad vor Jahren beim ADFC codieren ließen. Sie haben also noch den damaligen Durchschlag des Codierantrags. Wenn nicht: Der damals für Sie geltende Code kann rekonstruiert werden.

Die Polizei wird – mehr oder weniger willig – die Daten in ihren Unterlagen vermerken und somit den Verlust im bundesweiten Fahndungsregister POLAS speichern. Dort wird die Rahmennummer und die Codiernummer bis zu fünf Jahren erhalten bleiben. Derzeit führt eine Verlustanzeige von Fahrrädern nur in ca. sieben Prozent aller Fälle zu einem positiven Ergebnis. Trotz relativ geringer Erfolgsaussichten, die bei codierten Rädern aber deutlich besser sind, sollten Sie in jedem Falle auf einer Registrierung des Diebstahls bestehen, auch wenn das den Revierbeamten nervt.

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Wie lange bleibt mein Fahrrad in der Fahndung?

Mein Gewährsmann beim LKA Hessen antwortete mir auf meine entsprechende Frage:

Die Fristen in der Sachfahndung sind bundeseinheitlich geregelt und gegenstandsbezogen, d.h. unterschiedliche Fristen je nach Gegenstand, z.B.Waffen: 30 Jahre, Dokumente: 10 Jahre, Kfz. und Fahrräder mind. 5 Jahre, bei automatischer Löscheintragung. Je nach Sachbearbeiter und Vorgang können die Fristen sich verlängern oder werden individuell geprüft. Also im Normalfall erfolgt nach 5 Jahren die Löschung aus der Sachfahndung.

Nach wie vor ist nach dem BGB ein Erwerb an gestohlenem Eigentum gesetzeswidrig. Auch bei gutgläubigem Erwerb ist im Regelfall kein automatischer Eigentumsübergang möglich, wobei der Vorbesitzer nachweisen muss, dass es sich um sein Eigentum handelt. Letztlich muss auf gerichtlichem Wege entschieden werden, wem die Sache gehört.

Die Zusammenarbeit Polizei mit den Kommunen und Städten ist zwar grundsätzlich geregelt, doch kommt es immer auf die individuelle Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Behörden an. Grundsätzlich sollte das Fundbüro die Polizei über aufgefundene/abgegebene Fundgegenstände/Fahrräder informieren. Leider ist dies in der Praxis nicht immer der Fall.

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Wie kann die Polizei den rechtmäßigen Eigentümer identifizieren, vor allem, wenn das Rad bereits (mehrfach) legal den Besitzer wechselte?

Ich verweise hier vor allem auf meine Darlegung zum Thema Kontrolle.

Ich habe mir erlaubt, einige mir bekannt gewordene Erfolgsmeldungen aufzulisten

Natürlich ist die Codierung, wie von vielen Diskussionsteilnehmern kritisch angemerkt, kein Beweis für eine noch bestehende Eigentümerschaft. Aber sie ist ein wichtiger Hinweis, wem das Fahrrad einmal gehörte.

Häufig kann der nachfolgende Eigentümer noch benannt werden, doch bei mehrfachem Eigentümerwechsel ist das sehr unwahrscheinlich. Aber ich behaupte mal: Bei einem Fahrrad, das zum vierten Mal den Eigentümer gewechselt hat, lohnt der Aufwand auch nicht mehr.

Auf einen trotzdem kurzen Nenner gebracht: Ohne entsprechende Verlustanzeige, die bundesweit rund 5 Jahre in den Polizeicomputern auf Abfrage wartet, obwohl das Rad schon nach sechs Monaten legal in fremde Hände übergehen kann, versagt jedes dieser Systeme auf ganzer Linie.

Die Codierung erschwert nachhaltig den legalen Eigentümerwechsel. Ist ein Rad vom Auktionator zugeschlagen, hilft nicht einmal mehr der liebe Gott – das Fahrrad ist definitiv enteignet, selbst wenn gestohlen. In meinen Augen macht sich aber ein Auktionator strafbar, der es trotz vorhandener Codierung unterlässt, nach dem mutmaßlichen Eigentümer zu forschen.

Je öfter ein Fahrrad den Eigentümer gewechselt hat, desto schwieriger wird die Klärung der Eigentumsfrage, aber sie wird nicht generell unmöglich. Und bei weitem realistischer als bei der reinen Beschränkung auf die Rahmennummer. So warten derzeit in Frankfurts Fundamt 500 uncodierte Räder auf die Versteigerung, die codierten Räder fanden bereits nach einigen Wochen zum Eigentümer zurück.

Zu diesem Thema siehe auch „Rahmennummer

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Erfolge der Codierung

Dies ist ein heikler Punkt. Einerseits können wir konstatieren, dass in Gebieten, in denen die Codierung flächendeckend erfolgt, gegenüber dem Bundesdurchschnitt deutlich erhöhte Aufklärungsziffern üblich sind.

Gelegentlich erhalten wir auch Rückmeldungen, dass bei Seriendiebstählen die codierten Räder unbehelligt blieben. Klingt vernünftig, ist aber nicht die Regel. Eine kleine Auswahl unterschiedlicher Erfolgsmeldungen habe ich unter adfc-hessen.de/fahrradcodierung/erfolge.html ablegen lassen.

Wir müssen aber zugeben, dass höhere Aufklärungsquoten und geringere Diebstahlsraten meist auf einem größeren Eifer der lokalen Polizei beruhen.

Summa summarum: Es kommt deutlich darauf an, in welchem Umfang wir die Polizei dafür motivieren können, Fahrraddiebstahl als Delikt namhaft zu machen und dieses zu verfolgen. Städte wie Neuss und Lüneburg werden hier ob ihres Engagements für die Codierung wesentlich besser abschneiden als Städte, wo Fahrraddiebstähle recht nüchtern als drittrangig eingestuft werden.

Unbestreitbar ist, dass codierte Räder eine wesentlich höhere Chance auf Rückführung haben als uncodierte. Schon allein aus dem Grunde, weil bei schon codierten Rädern die Daten wie Rahmennummer, Farbe, Marke etc. im Codierpass festgehalten sind und somit für die Fahndung wesentlich bessere Informationen zur Verfügung stehen. Und weil der Code zusammen mit der Rahmennummer eine eindeutige Identifizierung des Rades und des Eigentümers garantiert. Ich kann jedem Fahrradbesitzer nur dringend empfehlen, sein Rad in der Fahrrad-App der Polizei registrieren zu lassen. Nach unwidersprochenen Aussagen eines in diesem Segment erfahrenen Polizisten sind 80 % der Bestohlenen nicht in der Lage, ihr Eigentum so zu beschreiben, dass damit eine erfolgversprechende Fahndung angeschoben werden kann.

Unbestritten können auch verhältnismäßig wertlose Gegenstände, die in einem Diebes- oder Hehlerlager vorgefunden und zugeordnet werden, einen großen Beitrag zur Aufklärung einer ganzen Diebstahlserie leisten. Wird daher die Codierung von (Wert-)gegenständen populär, wird dies schlagartig auch die Aufklärungsquoten der Polizei erhöhen.

Was aber in jedem Falle positiv zu werten ist, ist der erheblich erleichterte Eigentumsnachweis, wenn die Fundsache eine Codierung aufweist. Es kann dann davon ausgegangen werden, dass der Dieb oder Hehler seine Ware nicht mehr zurückerhält, weil der wirkliche Eigentümer einen ausreichenden Beweis führen kann, dass die Ware sein Eigen ist. Schon in der Vergangenheit haben simple Stempel einer Bibliothek ausgereicht, wertvolle gestohlene Bücher dem Auktionator abzusprechen.

Originalton Polizei Friedberg (Hessen):

Bedenken Sie, daß der Diebstahl von Wertgegenständen kaum aufzuklären ist, wenn nicht nachgewiesen werden kann, wer rechtmäßiger Eigentümer ist. So ist es nicht verwunderlich, wenn derzeit nach aufwendigen Diebesgut-Ausstellungen rund 90% der Gegenstände an Tatverdächtige zurückgegeben werden mußNach Wohnungseinbrüchen können Individualnummern von entwendeten Gegenständen nur in ganz geringem Umfang (ca. 2%) genannt werden, so daß die Kriminalitätsbekämpfung außerordentlich erschwert wird.


Welche Fristen sind bei Fundgegenständen zu beachten?

http://www.bremen.de/info/skp/stadtamt/fundsachen.htm

Es gibt Menschen, die finden alle naselang etwas auf der Straße. Manchmal ist es nur ein Glückspfennig, der - dreimal kurz angespuckt - in der Manteltasche verschwindet, um dort seine magischen Kräfte zu entfalten.

Wenn aber eine volle Geldbörse versteckt im Grase liegt oder teurer Schmuck im Rinnstein blitzt, sollte der Finder ehrlich sein und die Fundstücke im Fundamt abliefern (er denke an die eigene Freude über einen wieder aufgefundenen Gegenstand). Der Weg zum Fundamt lohnt sich allemal. Wie letztendlich die Geschichte um das Fundstück ausgeht, ist ganz gleich. Auf jeden Fall wird der Finder für seine Ehrlichkeit belohnt. Auch auf Fundsachen werden nämlich Gebühren erhoben, und zwar vom Eigentümer oder, wenn der Finder das Eigentum erwirbt, von diesem. An Gebühren werden bei einem Schätzwert ab 15 bis 500 € 10%, mindestens aber 4 € fällig, für Beträge über 500 € zusätzlich 2% auf den Wert, der 500 € übersteigt. Für einen Wertgegenstand von 650 € Schätzpreis müssen also 53 € gezahlt werden.

Wenn Geldbörse oder Schmuckstück 6 Monate lang im Fundamt gelegen haben und kein Besitzer sich gemeldet hat, gehört die Fundsache dem Finder und er kann seinen Fund nach Zahlung der Gebühren mitnehmen.

Wie der Zufall es aber will, trifft der Verlierer den Finder mit seinem verlorenen Schmuckstück - und will es wiederhaben. Was nun???
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht für diesen Fall vor, dass der Finder den Fundgegenstand herausrücken muss. Der Finder kann im Gegenzug die Erstattung der von ihm gezahlten Gebühren einschließlich aller Aufwendungen verlangen, die ihm zur Pflege, zur Aufbewahrung und zum Erhalt der Fundsache entstanden sind (also unbedingt alle Quittungen aufbewahren!!!). Zusätzlich hat er Anspruch auf einen Finderlohn von 3 bis 5%. Nach 3 Jahren ist jedoch Schluss mit dem Rückerstattungsanspruch des Verlierers; dann gehört die Fundsache endgültig dem Finder

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Kap. 6: Kritische Fragen und Einwände gegen die Codierung

Rahmenschwächung durch Codierung

Bei fachgerechter Codierung entsteht kein Bruchrisiko. Siehe hierzu auch das Thema Codierstelle.


Der renommierte Prof. v. d. Osten-Sacken, TU Aachen, hatte 1996 ein Gutachten erstellt. Darin wurde bestätigt, dass eine Codierung von Stahl- und Alurahmen in Diamantbauweise bis zu einer Kerbtiefe von 0,15 mm keine negativen Auswirkungen auf die Stabilität des Rahmens habe. Dieses auf 5 Jahre befristete Gutachten wurde 2001 auf unbefristete Zeit verlängert.

Es gibt sehr ernstzunehmende Bedenken gegen dieses Gutachten. Wortlaut eines Verrisses seitens Rainer Mai, eines vereidigten Fahrradsachverständigen in Frankfurt, der im Übrigen die Codierung befürwortet:

Zitat:

Ich weiß nur, dass dieses Gutachten keinen Schuss Pulver taugt. U.a weil:

1. Der Sachverständige nicht dokumentiert hat, was er geprüft hat. Irgendwelche dünnwandigen Alurohre halt, Hersteller, Durchmesser und Wanddicke unbekannt. Stückzahl unbekannt. Weil Plural vermutlich mindestens zwei.

2. Geheim bleibt auch, wie er geprüft hat (Prüflasten, Lastwechselzahl(en), Einspannbedingungen usw.).

1. und 2. sind dicke Formfehler: Ein Sachverständigengutachten muss dokumentieren, wie der SV zu seinen Ergebnissen kommt. Für Laien verständlich, und für Experten nachvollziehbar.

3. Schon nach 4 (in Worten: vier!) einleitenden Sätzen kommt das Untersuchungsergebnis: Der SV hält Gravieren des Sattelrohrs auf *ganzer* Länge (zwischen den Anbindungspunkten Sattelstreben und Kettenstreben) für zulässig.

Erstaunlich, weil der untere Bereich des Sattelrohrs am konventionellen zu den dynamisch höchst belasteten Stellen des gesamten Fahrwerks gehört - erwiesen durch DMS- und FE-Untersuchungen und die Versagenspraxis (typische Dauerbruchstelle). Dort gravieren?? Das finde ich gravierend. Wer das macht, kann auch gleich kreuz und quer beliebige Löcher in den Rahmen bohren, der wird leichter und knackt auch kaum früher.

Zitatende

Zur Ehrenrettung muss gesagt werden, dass sich verantwortungsvolle Codierer bei Gravur stets auf den Teil des Sattelrohres beschränkten und beschränken, in dem die eingeschobene Sattelstütze für die notwendige Stabilität sorgt. Bei zwischenzeitlich etwa zwei Millionen codierten Rädern ist nicht ein Fall bekannt geworden, in dem ein Rahmenbruch auf Codierung zurückzuführen war. Wir sind sicher, dass so ein Fall an prominenter Stelle in der einschlägigen Fach- und Tagespresse publiziert würde.

In jedem Falle wird darauf geachtet, dass eine Codierung so geschützt wird, dass keine Korrosion entstehen kann. Dies geschieht durch sofortige Aufbringung von Klarsichtlack und/oder Abdeckung der Codierstelle mit einer dauerhaften Schutzfolie, die auch den Zweck hat, auf den Sinn und die Existenz dieses Codes hinzuweisen.

Sollte es (trotz aller Vorsichtsmaßnahmen) dennoch zu Rosterscheinungen kommen, ist möglichst umgehend für eine Sanierung zu sorgen. Ich empfehle aufgrund von Informationen von Betroffenen die Verwendung von handelsüblichen Rostlösern in Sprayform und nach Verschwinden der Rostflecken Nachbehandlung mit Klarsichtlack und konsequente Beobachtung der Nachhaltigkeit dieser Rosskur. Die Anwendungshinweise sind penibel zu befolgen.

Bei Prägung, wo ja kein Materialabtrag, sondern eine Materialverdichtung stattfindet, ist das Risiko eines Rahmenbruchs als fast ausgeschlossen zu betrachten.

Mehr dazu beim Thema Alternativen.

Nach wie vor suchen wir nach Alternativen, die jede Rahmenschwächung ausschließen, ohne die Idee der Codierung anzutasten. Eine, wenn auch in unseren Augen nicht vollwertige Alternative ist die bereits genannte Klebecodierung.

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Zusatzfrage in diesem Zusammenhang:

Kann Aluminium rosten?

Quatsch. Natürlich kann Aluminium nicht rosten!

Aber Vorsicht: Sie sollten sich trotzdem nicht beruhigt zurück lehnen, wenn Ihr Rad einen Aluminiumrahmen hat. Ebenso wie Stahl korrodiert auch Aluminium; im Gegensatz zu Eisenoxyd verhindert jedoch eine dünne korrodierte Schicht Aluminiumoxyd auf den Innen- und Außenseiten der Rahmen eine weitere Korrosion.

Durch die Codierung wird der vom Hersteller aufgebrachte Schutz, z.B. Farbauftrag, verletzt. Wird die „Verletzung“ nicht durch die Schutzfolie ausreichend abgedeckt, kann sich Korrosion bilden. Es empfiehlt sich, dieser durch rechtzeitiges Auftragen von Klarsichtlack vorzubeugen.

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Verliere ich bei Codierung die Herstellergarantie?

Immer wieder geistert diese Drohung durch die Reihen der Fahrradhändler und ADFCler. Ganz abwegig ist sie nicht. Aber im Ernst: Ersetzt mir der Hersteller ein deswegen nicht codiertes, aber gestohlenes Rad?

In der Tat haben einige Hersteller das Erlöschen der Garantie bei Codierung angedroht, darunter bekannte Herstellerfirmen. Ein Hersteller soll sogar so weit gegangen sein, schon seine Gewährleistung in Abrede zu stellen, wenn auch nur der Hersteller-Aufkleber vom Rahmen entfernt würde. Ich habe daher die Meinung des Justiziars eingeholt. Er führt aus:

Wir müssen unterscheiden zwischen gesetzlicher Sachmängelhaftung (frühere Bezeichnung: Gewährleistung) des Händlers und freiwilliger Garantie des Herstellers. Deine Mail zur „Werksgarantie“ verstehe ich als Frage nach der freiwilligen Garantie des Herstellers.

Die gesetzliche Sachmängelhaftung kann nicht durch Erklärungen des Händlers oder Herstellers eingeschränkt werden. Anders ist es bei der freiwilligen Garantiezusage des Herstellers: Da sie nicht auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruht, kann der Garantiegeber ihren Inhalt oder Umfang begrenzen.

Doch nicht jede Einschränkung ist zulässig, weil die Garantiebedingungen „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ sind. Der Hersteller darf seine Garantieerklärung nicht durch Klauseln einschränken, die den Kunden „unangemessen benachteiligen“. Ein Beispiel zur Gebrauchtwagengarantie:

Urteile Gebrauchtwagen

„Eine formularmäßige Reparaturkostengarantie, die der Käufer eines Gebrauchtwagens nur dann in Anspruch nehmen kann, wenn er vom Hersteller vorgesehene Wartungsintervalle einhält, ist unwirksam. Der Garantienehmer wird durch eine solche Klausel unangemessen benachteiligt, weil sie die Leistungspflicht des Klauselverwenders ohne Rücksicht darauf ausschließt, ob die Überschreitung des Wartungsintervalls für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist.


Die Klausel ist unwirksam, weil sie den Garantienehmer unangemessen benachteiligt (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB). Sie schließt die Leistungspflicht des Klauselverwenders ohne Rücksicht darauf aus, ob die Überschreitung des Wartungsintervalls für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist. Dem kann die Beklagte nicht mit Erfolg entgegenhalten, dass sie zur Prüfung der Kausalitätsfrage unter Umständen zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen führen müsste. Denn es ist ihr nicht verwehrt, die Beweislast für das Fehlen der Ursächlichkeit dem Kunden aufzuerlegen. Dadurch kann sie der Gefahr einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme wirksam begegnen.“


Auf die Codierung übertragen bedeutet das: Ein Garantieausschluss für codierte (gravierte) Rahmen ist unwirksam, wenn die Garantiebedingungen keine Rücksicht darauf nehmen, ob die Codierung überhaupt Ursache des Schadens gewesen sein kann.


Ein Hersteller kann also nicht pauschal seine Garantie für codierte Rahmen ausschließen. Er könnte die Garantie für den Fall ausschließen, dass der Rahmen wegen der Codierung schadhaft geworden ist (so formulierte Klauseln kenne ich aber nicht). Und er könnte dem Kunden in den Garantiebedingungen auferlegen, dass dieser beweisen muss, dass das Versagen des Rahmens nicht auf der Codierung beruht (eine solche Klausel wird meines Wissens ebenfalls nicht verwendet).


Ein Beispiel: Der Hersteller schließt seine Garantie für codierte Fahrräder (also nicht nur Rahmen!) aus. Die Gabel bricht. Hier müsste der Radfahrer in jedem Fall im Rahmen der Garantie eine neue Gabel erhalten: Entweder, wenn der Hersteller in den Garantiebedingungen keinen Zusammenhang zwischen Codierung und Schaden verlangt oder sogar dann, wenn er diesen Zusammenhang verlangt hat, aber dem Kunden die Beweislast auferlegt. Denn es wird dem Kunden leicht fallen zu beweisen, dass der Gabelbruch nicht auf der Codierung beruhen kann.


Weiteres Beispiel: Der Rahmen bricht, aber an einer ganz anderen Stelle als an der Codierung. Auch hier würde der Kunde seinen Anspruch auf die Garantieleistung behalten, meiner Ansicht nach auch dann, wenn der Hersteller die Codierung generell verboten hätte.


De facto ist mir noch kein Gerichtsverfahren, geschweige denn ein Urteil zu Ohren gekommen, in dem ein Hersteller seine Garantie unter Verweis auf eine erfolgte Codierung abgestritten hätte. Auf den ersten Prozess darf man gespannt sein.

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Ausschleifen, Ausspachteln oder Überkleben von Codierungen

Die Frage, ob es Dieben möglich ist, Codierungen unsichtbar und damit unbrauchbar zu machen, muss eindeutig bejaht werden. Wir würden uns in die Tasche lügen, würden wir das Gegenteil behaupten.

Aber: Jede dieser „Reparaturen“ bedeutet einen ziemlichen Zeitaufwand, will der Dieb nicht ins offene Messer laufen. Jede Manipulation an sensiblen Stellen weckt unvermittelt das Misstrauen ehrlicher Bürger. Damit nutzt auch eine weggeschliffene Codierung noch etwas.

Der Reihe nach:

Flexe ich die Codierung aus dem Rahmen, beschädige ich den Rahmen und / oder es entsteht an dieser Stelle eine deutlich sichtbare Narbe, das Rahmenrohr ist nicht mehr rund. Es muss daher wieder sauber gespachtelt und dann neu lackiert werden, und zwar der gesamte Rahmen. Die Kosten und der Zeitaufwand hierfür sind nicht gerade gering, denn alle Teile müssen abmontiert, der Rahmen muss abgeschliffen und sauber abgeklebt werden, ehe man mit Sprühlack zu Werke geht. Lediglich mit Sprühlack behandelte Räder verlieren gegenüber pulverbeschichteten deutlich an Verkaufswert. Ein seriöser Lackierbetrieb würde Verdacht schöpfen, wenn gerade dort gespachtelt wurde, wo im Allgemeinen die Codierung zu finden ist, bei Pulverbeschichtung verdampft normalerweise die Spachtelmasse.

Spachtele ich die Codierung aus, muss ebenfalls nachlackiert werden. Es bedarf hoher Farbenkenntnisse, genau den Ton zu finden, der die Nachlackierung nicht auffällig macht. Schöpft der Käufer Zweifel, kann die zugespachtelte Schrift unproblematisch wieder sichtbar gemacht werden.

Eine Codierung zu überkleben, ist mit das Dümmste, was man tun kann. Die Verdachtsmomente, dass darunter ein Geheimnis schlummert, sind eminent. Als Käufer auf dem Flohmarkt würde ich vor aller Öffentlichkeit die Probe aufs Exempel machen, nachdem ich ein paar Freunde oder Bekannte beigezogen hätte.

Zusammengefasst kann ich behaupten, dass Codierungen zwar unsichtbar gemacht werden können, dass der Aufwand aber meist in keinem vernünftigen Verhältnis zum späteren Verkaufswert steht. Findet diese „Reparaturarbeit“ nicht statt, wird jeder potenzielle Käufer wegen der möglichen Bruchgefahr die Finger davon lassen und ggf. die Polizei alarmieren.

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Gebe ich Dieben mit der Codierung meine Adresse preis?

Auch hier gilt es, angebliche Gefahren aus der Codierung anzusprechen.

Ich schildere einmal die Situation, die mir vorgetragen wurde:

Ich bin mit meinem flotten und teuren Rad in der City unterwegs, stelle das Rad professionell mit Bügelschloss angekettet in der Nähe eines Kaufhauses ab und fröne dem Konsumrausch. Mein Fahrrad findet Zuneigung, aber der potenzielle Dieb sieht doch ein zu hohes Risiko, auf der belebten Zeil am hellen Samstagnachmittag ein Bügelschloss zu knacken. Bei genauerem Hinsehen stellt er eine Codierung fest. Aha, denkt er sich, wenn ich den Code dechiffriere, kann ich später einem vermutlich interessanten Menschen einen Besuch abstatten. Das Fahrrad oder sonstige wertvolle Gegenstände müssten doch da abgreifbar sein.

Zweite Variante: Wenn sich der Eigentümer zur Zeit beim Einkauf befindet, muss doch seine Wohnung einen spontanen Besuch vertragen.

Nüchterne Antwort: Das Risiko, dass der Dieb den Code entschlüsselt, kann niemals ausgeschlossen werden. Ich schätze die Gefahr aber nur unwesentlich höher als bei uncodierten Rädern ein. Denn auch dann kann das Rad so viel „Interesse“ auslösen, dass der potenzielle Dieb entsprechende Nachforschungen macht, um das anscheinend lukrative Opfer auszuforschen. Der Fantasie von Tatort-Spezialisten sind keine Grenzen gesetzt. Bei der bayerischen Alphacodierung ist die Gefahr noch am ehesten gegeben. Aber gemach: Die Organisierte Kriminalität (OK) hat sich in aller Regel nicht dem Fahrraddiebstahl verschrieben.

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Behauptung:

Fahrradhändler können bei Diebstahl doch nur profitieren

Einer der Trugschlüsse, denen der eine oder andere Händler anhängen mag und deswegen Desinteresse an der Codierung signalisiert.

Umgekehrt ist es wohl eher richtig und wird auch so von der Masse der Fahrradhändler gesehen:
Je mehr der Fahrraddiebstahl eingeschränkt wird, umso eher wird Otto Normalradler bereit sein, sich ein gutes und hochpreisiges Rad zu leisten und damit auch regelmäßig zu fahren.

Bei einer Veranstaltung in München berichtete eine Expertin aus Frankreich, dass der Diebstahl des Fahrrads dort zur Folge hat, dass häufig auf die weitere Nutzung von Fahrrädern komplett verzichtet wird oder zumindest nur noch minderwertige Räder benutzt werden.

Mit dem regelmäßigen Gebrauch steigen die Ansprüche an Komfort und Schnickschnack, steigen auch die Besuche beim Händler, der diese Komponenten oder das gute Zweitrad anbietet. In Radlerkreisen ist es nicht mehr ungewöhnlich, dass verschiedene Räder für verschiedene Anlässe in der Garage stehen. Früher war eines üblich, das sowohl zum Einkaufen als auch für den Sonntagsausflug genommen wurde.

Zusammengefasst: Kluge Händler setzen auf Eindämmung des Fahrraddiebstahls

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Rahmennummern

Jedes Fahrrad hat eine Rahmennummer, anhand derer das Rad eindeutig identifiziert werden kann.

Irrtum, oder wie unser verstorbener Dr. Harald Braunewell geschrieben hätte: „Mitnichten“.

Die meisten Hersteller sehen in der Tat eine fortlaufende Nummerierung ihrer Rahmen vor. Einige aber, darunter auch recht renommierte Rahmenproduzenten, nicht. Eine gesetzliche Pflicht dazu besteht nicht. Auch bleibt es jedem Hersteller überlassen, wie er die Rahmennummer gestaltet. Mancher beginnt eine neue Serie mit der Nummer 10001, die er schon bei der vorherigen Serie verwendet hatte, mancher entscheidet sich dazu, alle Rahmen einer Serie ausschließlich mit der Nummer 10001 zu kennzeichnen. Ein logischer Aufbau, eine einheitliche Länge, eine bestimmte Folge von Buchstaben und Ziffern: nichts davon ist für Außenstehende nachvollziehbar. Nur einige wenige deutsche Hersteller haben der Polizei die Struktur ihrer Rahmennummern preisgegeben.

Im Zeitalter der Globalisierung werden Rahmen meist dort eingekauft, wo sie gerade am günstigsten angeboten werden, meist also in Fernost. Auch die Rahmen bekannter deutscher oder europäischer Hersteller kommen von dort. Da wird mal ein Posten von 10tausend Rahmen von der ABC Corp. gekauft und in der Serie „Bluemountain“ verarbeitet, nach einem halben Jahr ist die XYZ Limited um zwei Euro billiger, und bekommt den Zuschlag. Wieder für den Typ „Bluemountain“. Die beiden Hersteller verwenden unterschiedliche Rahmennummern, ggf. an völlig unterschiedlichen Stellen platziert.

Bitte verlassen Sie sich auch nicht unbedingt auf die Rahmennummer, die auf der Händlerrechnung vermerkt ist. Nicht selten ist sie dort falsch notiert, entsprechend häufig also auch im Fahrradpass. Gewissenhafte Codierteams werden dies beim Abgleich des Kaufbeleges mit der eingestanzten Rahmennummer feststellen und auf dem Codierantrag notieren.

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Dazu ein kleiner Exkurs über

Fundstellen von Rahmennummern:

Klassisch werden Rahmennummern an der Unterseite des Tretlagergehäuses eingeprägt oder eingeschlagen und danach sogar mit einer dicken Lackschicht überzogen. Doch es kommt noch dicker. Bowdenzüge, die über das Tretlagergehäuse geführt werden, behindern oder verhindern die Lesbarkeit. Und ob ein unter Lack verborgenes Zeichen 1, I oder 7 lautet, ob es 0 oder O sein soll, bleibt oft einem Hellseher überlassen.

Computer haben die dumme Angewohnheit, meist nur auf absolut kongruente Anfragen zu reagieren. Wird also der Code auch nur an einer Stelle falsch interpretiert, bleibt die gesamte Abfrage nach gestohlenen Rahmennummern erfolglos.

Aus leidvoller Erfahrung weiß ich, dass Rahmennummern wie Ostereier versteckt sein können. Gelegentlich suchen wir Codierer 10 Minuten danach, um dann festzustellen, dass sie – total verdreckt oder überlackiert – an der nach innen gerichteten Seite einer Strebe prangen. Mindestens zehn verschiedene Fundstellen sind möglich. Und teilweise entdecken wir zwei total unterschiedliche an zwei verschiedenen Stellen. Die eine steht im Fahrradpass, die andere wird von der Polizei entdeckt, die natürlich danach nicht mehr nach einer evtl. weiteren Rahmennummer sucht: kein Computer auf der Welt wird hier den Fund mit der Verlustanzeige in Verbindung bringen können.

Rahmennummern geben in aller Regel keinen Hinweis auf den Eigentümer. Außer der Rahmen trägt noch den Händleraufkleber, so dass der Händler in seiner Kundendatei feststellen kann, an wen er das Rad verkaufte. Aufgrund der oben beschriebenen chaotischen Zustände ist meist nicht einmal überprüfbar, welcher Hersteller sie verwendet hatte, geschweige denn, über welchen Händler der Rahmen verkauft wurde. Es kann daher normalerweise nur dann eine Aufklärung erfolgen, wenn

  1. sowohl die Rahmennummer absolut korrekt am Fundgegenstand abgelesen wurde
  2. als auch die Eingabe im zuständigen Polizeicomputer perfekt erfolgt
  3. der Eigentümer bei seiner Diebstahlsanzeige die korrekte Rahmennummer nennt

Dem gegenüber kann bei der Codierung auch der Finder / die Polizei sogar schon tätig werden, bevor eine Verlustanzeige eingeht. Auch bei kleinen Abweichungen der Rahmennummer wird der Computer fündig und ein Eigentumsnachweis aufgrund weiterer richtiger Daten sehr wahrscheinlich.

Uns wurde von der Polizei ein Fall geschildert, wo kein einziges von 30 sichergestellten (uncodierten) Rädern zum Eigentümer zurück fand. Im Extremfall müssen dann alle diese Gegenstände dem Hehler zurückgegeben werden, weil sich nicht widerlegen lässt, dass sie ihm doch gehören.

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Die Polizei führt doch überhaupt keine Kontrollen durch

Diese Behauptung ist nicht von der Hand zu weisen, insbesondere in meiner Eigenschaft als Radler hatte ich seit vier Jahrzehnten nicht mehr „das Vergnügen“, von der Polizei angehalten zu werden.

Die Gesetzeslage macht es der Polizei schon recht schwer, ohne begründeten Verdacht eine Rasterfahndung durchzuführen. Wer einmal eine demütigende Kontrolle über sich ergehen lassen musste, wird es begrüßen, dass wir dem Polizeistaat entrückt sind. Wer aber sein Eigentum eingebüßt hat, wird zu Recht lamentieren, dass keine Kontrollen stattfinden. Einerseits öffnen wir die Grenzen innerhalb der EU für die freie Durchfahrt, andererseits wollen wir der Kriminalität entgegenwirken. Zwei miteinander schwer vereinbare hehre Grundsätze.

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Ich will kein demoliertes Fahrrad statt Entschädigung

Das ist ein legitimer Wunsch. Wenn Sie aber eine Entschädigung von der Versicherung haben wollen, müssen Sie notgedrungen eine Diebstahlsanzeige erstatten. Und in dieser Anzeige haben Sie auch die Rahmennummer zu vermerken. Diese wird dann im Polizeiprotokoll und im Polizeicomputer wieder auftauchen.

Wird ein Fahrrad gefunden, auch in demoliertem Zustand, ist die Rahmennummer meist immer noch lesbar. Wo also liegt dann der Vorteil, dass das Fahrrad nicht codiert war? Oder werden Sie bewusst der Polizei eine falsche Rahmennummer nennen, damit das Fahrrad auch wirklich nie mehr auftaucht? Das nenne ich abenteuerlich.

Im Übrigen können Sie auch eine Vandalismus-Versicherung abschließen, so dass Ihnen bei Aushändigung des beschädigten Rades der Schaden ersetzt wird.

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Kap. 7: Codierung überflüssig?

Mein Rad hat doch schon eine eindeutige Rahmennummer

Wer einmal Fahrräder vor der Codierung auf die Rahmennummer überprüft hat, wird mir zustimmen: es gibt viele Stellen, an denen man fündig werden kann, aber selten wird man es auf Anhieb. Manchmal braucht man zehn Minuten, obwohl laut Rechnung eine Rahmennummer existieren müsste. Mal hindert eine dicke Lackschicht den freien Blick, mal die Lichtverhältnisse, mal „sinnvoll“ angebrachte Komponenten für die Bowdenzüge oder der Kindersitz, und nicht selten der mangelnde Griff der Eigentümer zum Putzlappen. Aber im Ernst: Auch die in den Rechnungen ausgewiesenen Rahmennummern sind häufig fehlerhaft.

Ich kann es der Polizei nachsehen, dass sie kein gesteigertes Interesse an Fahrradkontrollen dieser Art hat. Zumal auch deshalb, weil die Entzifferung der Rahmennummern ein Lotteriespiel bleibt. Es gibt überhaupt keine Systematik in deren Aufbau, nicht einmal bei Rahmen vom selben Fahrradproduzenten. Denn der bezieht seine Rahmen öfters je nach Preis mal von dem, mal von jenem Hersteller. Das Tohuwabohu ist komplett. Ist auch nur eine Ziffer falsch gedeutet oder übersehen, wirft der Computer keine Ergebnisse aus.

Ganz anders liegt die Sachlage bei einer Codierung. Sie ist in sich schlüssig und führt nach kurzer Nachfrage zu Sicherheit oder ernstem Zweifel, dem weiter nachgegangen werden muss.

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Ich sichere mein Fahrrad mit guten Schlössern. Reicht das nicht?

Meistens wird das reichen. Aber auch die bestgesicherten Räder finden ihre Bezwinger. Denn jedes Schloss kann mit genügend Aufwand und Wissen geknackt werden. Youtube hat sehr abschreckende Beispiele zu bieten. Zwar sind gute Schlösser eine sehr gute Voraussetzung, dass dies nicht auf offener Straße passiert, doch häufig mangelt es an geeigneten Abstellanlagen, an denen man sein Fahrrad anschließen kann. Leider kommt es dann vor, dass ein gut abgeschlossenes Rad eben weggetragen wird. In aller Abgeschiedenheit wird es den Spezialisten ein Leichtes sein, auch die besten Schlösser unschädlich zu machen.

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Ich habe eine Hausratversicherung. Ist die nicht ausreichend?

Nein, darauf sollten Sie nicht bauen. Insbesondere dann nicht, wenn Sie hochwertige Räder besitzen. Sehen Sie sich Ihre Hausratversicherung mal genauer an. Es gibt da unterschiedliche Versionen.

Meist werden die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 84) mit der Klausel 833 (Fahrraddiebstahl) verwendet. Danach besteht Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad zwischen 6 und 22 Uhr in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert war. Außerhalb dieser Zeit ist das Fahrrad nur versichert, wenn es in Gebrauch war oder sich in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand. Als im Gebrauch befindlich gilt das Fahrrad auch dann, wenn es zum Beispiel - mit einem Schloss gesichert - vor einer Gaststätte abgestellt war, um danach noch die Heimfahrt anzutreten.

Entschädigt wird nach den VHB 84 der Wiederbeschaffungswert, wenn die Versicherungssumme für die Fahrradzusatzversicherung (die mit ein, zwei oder drei Prozent der Hausratversicherungssumme bemessen wird) ausreichend hoch ist. Werden zwei zusammen (z. B. durch ein Seilschloss) gesicherte Fahrräder gleichzeitig gestohlen, besteht die Gefahr, dass die Versicherungssumme nicht ausreicht, weil die Versicherung hier einen einheitlichen Schadensfall annimmt; aus diesem Grund empfiehlt es sich nicht, mehrere Fahrräder zusammenzuschließen.

Seit 01.07.1994 bedürfen die verwendeten Versicherungsbedingungen keiner staatlichen Genehmigung mehr. Die Versicherer können deshalb auch andere, vor allem strengere Bedingungen (zum Beispiel besondere Anforderungen an das zu verwendende Schloss) oder einen Prämiennachlass für den Fall anbieten, dass das Fahrrad codiert worden ist.

(aus Lexikon des Fahrradrechts, Radfahren 3/97)

Sie sollten sich daher nicht nur wirklich gute Schlösser zulegen, sondern auch immer daran denken, dass Sie dennoch eines Tages Ihr Fahrrad einbüßen können und dafür nicht angemessen entschädigt werden, weil die Hausratversicherung dies nicht hergibt. Als Alternative empfiehlt sich der Abschluss einer eigenen Fahrradversicherung, die allerdings nicht billig ist. Für ADFC-Mitglieder könnte P&P Pergande & Pöthe GmbH als Adresse in Frage kommen. Codierte Räder genießen dort einen Prämien-Rabatt von 10%.

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Das gestohlene Fahrrad wird doch in Teile zerlegt oder ins Ausland verbracht

Wie an anderer Stelle bereits ausgeführt, wird das Rad gelegentlich eben mal „ausgeliehen für eine Spritztour“ und dann unbeschädigt, aber natürlich unverschlossen, auf irgend einem Grundstück zurückgelassen. Mir sind auf meinem Grundstück in den letzten zehn Jahren drei solcher Fahrräder „zugelaufen“.

Aber, und das kann gar nicht bestritten werden, sind anschließender Vandalismus oder Ausschlachtung nie auszuschließen. Genausowenig ein „Export“. Und dagegen hilft nun einmal kein Kraut außer einer soliden Fahrrad-Diebstahlversicherung.

Einzelne Komponenten wie Nabendynamos oder die legendäre Rohloff-Nabe verdienen bzw. haben schon eine separate Codierung.

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Was nützt es, wenn ein in Bayern codiertes Rad in Hamburg gefunden wird?

Naja, ich kann nicht dafür garantieren, dass die Hamburger Polizei einen bayerischen Code als solchen erkennt. Denn ein Hamburger Code unterscheidet sich ziemlich von dem in Bayern verwendeten Verfahren.

Da aber der Code auch in Bayern etwa an gleicher Stelle in den Rahmen gefräst/geprägt wird und darüber hinaus noch die Schutzfolie auf den Zweck dieser Markierung hinweist, bin ich, obwohl süddeutsch angehaucht, mal so unverschämt anzunehmen, dass die Berliner das lesen und verstehen können.

Ob die Berliner dann allerdings auf Anhieb einen mit OA beginnenden Code einordnen können, wage ich zu bezweifeln. Denn wer kennt schon dort das Ostallgäu? Die rufen doch glatt in Tschechien oder Österreich an. Aber die helfen denen dann vielleicht weiter und verweisen sie auf die Polizei in Marktoberdorf.

Doch genug des gequälten Spaßes. Berlin wird über die Dienstleitung die bayerische Polizei in München oder vielleicht sogar direkt in Marktoberdorf anrufen und darum bitten, den mutmaßlichen Eigentümer ausfindig zu machen.

Nun gibt es zumindest drei denkbare Varianten

1) In den dortigen Polizeicomputern findet sich eine Verlustmeldung des Allgäuers: Dann ist der Fall schon fast klar.

2) Es liegt noch keine Verlustanzeige vor, aber das Einwohnermeldeamt in der angefragten Gemeinde benennt zwei Personen, auf die die Adresse und die Initialen zutreffen. Die örtliche Polizei klärt mit einem Telefonat ab, ob der Vater oder der gleichnamige Sohn sein Fahrrad eingebüßt hat.

3) Einer der beiden Angefragten gibt an, sein Rad vor Monaten auf dem Flohmarkt in Kempten an einen Touristen verkauft zu haben. Hier verläuft sich also die Spur. Es kann aber erwartet werden, dass der neue Eigentümer einen evtl. Verlust der Polizei an seinem Wohnort z.B. in Erfurt meldet, die dann aufgrund der mitgemeldeten Codierung auch eine Verlustmeldung nach Bayerisch Schwaben schickt. Tut sie dies, wird nach wenigen Wochen der rechtmäßige Eigentümer sein Fahrrad in Erfurt oder Berlin wieder in Empfang nehmen dürfen. Meldet er den Verlust nicht oder versäumt die Erfurter Polizei die Rückmeldung an Bayern, dann wird nach Ablauf eines halben Jahres das Fahrrad in Berlin versteigert.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Bestohlene sein Rad zurück erhält, ist erheblich größer als sie ohne Codierung gewesen wäre. Denn anhand der Rahmennummer wäre die Hamburger Polizei nicht bis nach Bayern durchgekommen. Dort hätte aber der Polizeicomputer auch in zwanzig Jahren noch keine Veranlassung gehabt, die Suchmeldung aus Erfurt positiv zu bescheiden.

Zugegeben eine ideale Konstellation in einem ansonsten unlösbaren Fall. Wunder gibt es immer wieder....

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Kap. 8: Fragen eher genereller Natur

Muss ich bei Kauf / Umzug / Heirat mein Fahrrad erneut codieren lassen?

Klare persönliche Meinung: Nein!

Gründe für diese nicht von allen Codierern geteilte Ansicht:

Auch bei Umzug bleiben die Initialen unverändert. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein illegaler Besitzer plausibel Eigentum aufgrund der Initialen reklamieren kann, liegt statistisch bei ca. 1:200. Faktisch aber noch niedriger, wenn wir davon ausgehen, dass nicht alle Bundesbürger Diebe sind.

Auch bei Umzug kann ich relativ einfach nachweisen, dass ich an besagter Adresse gewohnt habe. Umgekehrt kann nach deutscher Usance das „alte“ Einwohnermeldeamt mit einer Rückmeldung des für die neue Adresse zuständigen Einwohnermeldeamtes rechnen. Ich zumindest habe noch alle 10 Umzüge meines Lebens in meinen Akten dokumentiert.

Bei Heirat und entsprechendem Namenswechsel verschlechtern sich diese Wahrscheinlichkeiten, sind aber immer noch günstig: Denn auch hier lassen sich mit einfachen Mitteln die standesamtlichen Veränderungen dokumentieren

Im Gegensatz dazu ist bei Kauf/Verkauf diese Beweiskette absolut gerissen. Hier hilft nur noch lückenlose Dokumentation des Eigentümerwechsels, sprich Vorlage eines Kaufvertrages. Muster eines Kaufvertrages finden Sie am Ende des Katechismus. Ich empfehle, Kopie dieses Vertrages auf Ihr Handy hochzuladen, um stets gewappnet zu sein bei Polizeikontrollen oder Diebstahl.

Zusammenfassung: Aus pragmatischen Gründen sind Mehrfachcodierungen in meinen Augen recht problematisch und bringen im Verhältnis zum möglichen Nutzen mehr Nachteile wegen gravierender Beeinträchtigung der Rahmenstabilität.

Kann ein Code auf den neuen Eigentümer übertragen oder gelöscht werden?

Nicht gerade selten werden wir vom neuen Eigentümer eines codierten Rades gebeten, unsere Unterlagen entsprechend zu ändern oder die Codierung zu löschen.

Den beiden Wünschen können wir nicht nachkommen, da es bundesweit keine Register codierter Räder gibt und/oder geben wird. Im Codier-Forum habe ich dazu angemerkt:

Ich frage dann vorsichtshalber nach, ob ein „schriftlicher Kaufvertrag vorliegt. Mit ihm kann man ja stets beweisen, dass man rechtmäßiger Eigentümer geworden ist. Man sollte ihn daher möglichst als Bild aufs Handy hochladen.

Dann informiere ich, dass der vorhandene Code weiterhin von großem Nutzen ist, weil das Rad damit ein ziemlich eindeutiges Merkmal aufweist, das eine Rückführung zum neuen Eigentümer wesentlich verbessern kann, wenn im Verlustfall bei der Polizei Anzeige erstattet und neben der Rahmennummer usw. auch dieses Merkmal zu Protokoll gegeben wird. Hier ist der Kaufvertrag DAS nützliche Instrument, weil auf ihm die Rahmennummer vermerkt ist, die der neue Eigentümer eines Rades sonst fast nie kennt.

Nützlicher Nebeneffekt: Diebe werden meist einen Bogen um ein codiertes Rad machen, da sie es auf Flohmärkten oder über ebay kaum verkaufen können.

Findet sich ein Fahrrad wieder, wird praktisch immer die bundesweite Datenbank POLAS der Polizei abgefragt und wird meist aufgrund der Rahmennummer schon einen Treffer vermelden. Je nach Wissensstand der involvierten Polizei wird auch der Code hilfreich sein, wenn dieser in der POLAS/POLIS-Datenbank hinterlegt ist; nur als letztes Mittel wird der frühere Halter ausfindig gemacht, der dann oft noch weiß, an wen er das Rad verkauft hat. Er wird aber kaum auf die Idee kommen zu behaupten, das Rad gehöre ihm noch. Die Angst davor könnte aber der Grund für die vorgenannte Anfrage sein.

In fast allen Fällen leuchten diese Argumente ein. Wenn nicht, können wir nur den Tipp geben, dann eben eine Zweitcodierung vornehmen zu lassen. Die Jahreszahl gibt dann den Ausschlag, welcher Code der aktuellere ist.

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Was tun, wenn ich mit vielen Umzügen rechne (z.B. weil ich studiere)?

Es ist in unserer modernen Gesellschaft überhaupt nicht ungewöhnlich, dass wir eine Phase vieler Umzüge durchmachen, ehe wir „sesshaft“ werden. Studenten und Soldaten, aber auch manche Yuppies können davon ein Lied singen.

Überlegen Sie in solchen Fällen, ob nicht die Adresse der Eltern mehr Kontinuität verspricht und die Zeit der „Wanderjahre“ überbrücken hilft. Das deutsche Melderecht lässt Zweitwohnsitze zu. Nutzen Sie diese Chance und lassen Sie Ihr Fahrrad auf den Zweitwohnsitz codieren.

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Ich wohne in einem Studentenheim/Mehrfamilienhaus/ Plattensiedlung. Dort gibt es viele Mieterwechsel. Und es gibt auch eine Menge gleicher Initialen.

Selbst bei Adressenidentität ist die Wahrscheinlichkeit einer Übereinstimmung von Initialen im Verhältnis 1:200. Und nur der Bestohlene wird eine Diebstahlanzeige erstatten.

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Verkauf eines codierten Rades

Auch codierte Räder können verkauft werden.

Um den Käufer nicht in Schwierigkeiten zu bringen, ist aber höchst angeraten, den Eigentumsübergang schriftlich zu dokumentieren und die Codierpapiere (Codierpass) dem neuen Eigentümer im Original zu überlassen. Siehe Muster eines Kaufvertrages

Es ist selbstverständlich möglich, das Fahrrad erneut zu codieren, mit den Daten des neuen Eigentümers.

Ich persönlich rate davon ab. Meine Argumentation siehe unter Thema Mehrfachcodierung.

Wir erhalten häufig die Bitte, eine bereits bestehende Codierung auf den neuen Eigentümer umzuschreiben. Dies können wir nicht, weil es kein Verzeichnis codierter Räder gibt. Es ist aber auch nicht nötig. Der neue Eigentümer wird im Falle eines Diebstahls bei der Polizei Anzeige erstatten, seine Eigentümerschaft mit dem Kaufvertrag nachweisen, so dass im Wiederfindungsfalle das Fahrrad problemlos zum aktuellen Eigentümer zurückgeführt werden kann.

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Umzug und Heirat

Auch nach Codierung eines Fahrrades können Sie ohne Bedenken umziehen. Selbst in Gemeinden außerhalb des bisherigen Bundeslandes. Und natürlich dürfen Sie auch heiraten und den Familiennamen Ihres Partners annehmen. Der eingravierte Code enthält ja Ihre frühere Adresse bzw. Ihre früheren Initialen.

Es ist selbstverständlich möglich, das Fahrrad erneut zu codieren, mit den Daten der neuen Adresse und / oder des neuen Namens. Ich persönlich rate davon ab. Meine Argumentation siehe unter Thema Mehrfachcodierung.

Kurz meine Begründung:

  • Gegenüber der Rahmennummer bedeutet die einmal vorgenommene Codierung einen Vorteil an Sicherheit zur Identifizierung des mutmaßlichen Eigentümers.
  • Sowohl bei Umzug als auch bei Namensänderung erhalten Sie vom Standesamt bzw. vom Einwohnermeldeamt entsprechende Dokumente, die diese Änderungen dokumentieren.
  • Umgekehrt wird das Einwohnermeldeamt bei Anfragen der örtlichen Polizei diesen Sachverhalt bestätigen. Die Gefahr, dass Sie bei einer Kontrolle deswegen in Erklärungsnotstand geraten, ist als äußerst gering einzuschätzen, außer wenn weder Sie noch die Polizei wissen, wie sich der Code zusammensetzt.

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Erhalte ich bei Versicherungen entsprechende Rabatte?

Die Bereitschaft der Versicherungen, entsprechende Prämienrabatte zu gewähren, hält sich leider noch in Grenzen. Meist sind es die klassischen Fahrrad-Diebstahlversicherungen, die Rabatte von ca. 10 Prozent gewähren oder auch schon mal einen Gutschein in Höhe der Codierungskosten bereit halten.

ADFC-Mitglieder erhalten bei P&P Pergande & Pöthe GmbH in Hamburg eine spezielle Fahrradversicherung zu einer Prämie von 8% des Kaufpreises, mit Reduzierung von jeweils 10 % in den folgenden fünf Jahren auf 50% des Kaufpreises.

Bei Nachweis einer Codierung ermäßigt sich der Beitrag um 10% auf 7,2% des Kaufbetrages.

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Sollen oder können Kinderräder codiert werden?

Ein etwas heikles Thema. Denn Kinderräder haben es einerseits an sich, dass sie nach wenigen Jahren den Nutzer wechseln. Das spricht dagegen, zusätzlich Kosten auf sich zu nehmen.

Andererseits gehen Kinder oft recht sorglos mit ihrem Eigentum um. Eine Codierung kann bei „herrenlosen“ Rädern sehr viel schneller zu einer Identifizierung und Rückgabe führen als Rahmennummer und Augenschein. Eine Klebecodierung halte ich hier für ausreichend.

Psychologisch halte ich es aber für durchaus wichtig, einem Kind den Wert seines Rades dadurch zu dokumentieren, dass es seine persönliche Signatur trägt. Wird ihm die Codierung verweigert, fasst es dies als Hinweis auf, dass sein Fahrrad nicht als wertvoll angesehen wird. Die Klebecodierung ist somit ein guter Kompromiss.

Eltern sollten also prüfen, was ihnen im Einzelfall wichtiger erscheint. Nur bei wirklich „ausgelaugten“ oder in Kürze zum Verkauf anstehenden Kinderrädern rate ich von der Codierung ab. Ein „Kinderrabatt“ wird die anstehende Entscheidung meist „pro Codierung“ ausfallen lassen.

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Können Kinder ihre Räder selbst codieren lassen?

Auf diese Frage musste ich erst einmal tief Luft holen. Ich war in der Praxis nie damit konfrontiert, weil bei meinen Aktionen immer die Eltern mit dabei waren. Doch sie ist berechtigt, weil wir ja z.B. auch mal in Schulen antreten, und da sind weit und breit keine Erziehungsberechtigten anwesend.

Nachdem ich mich erst auf den Taschengeldparagrafen berufen wollte, wurde ich belehrt, dass dieser hier nicht greift. Also: generell ist bei Minderjährigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigen erforderlich. Ausnahme: Klebecodierung, da diese später wieder problemlos und rückstandslos entfernbar ist.

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Kap 9: Warum soll sich der ADFC um Codierung kümmern?

Was nützt den ADFC die Codierung?

Die Frage wurde mir schon oft gestellt. Wenn ich sie beantworten will, kann ich nicht objektiv bleiben, wofür ich um Nachsicht bitte.

Auszug aus den Statuten des ADFC: Seine Aufgaben sind demgemäß insbesondere Maßnahmen zur Verhinderung von Fahrraddiebstählen und zur Wiederauffindung gestohlener Fahrräder sowie zur Verbesserung der Versicherungsbedingungen.

Diesen selbst gestellten Aufgaben kommt der ADFC in hervorragender Form nach, wenn er nicht nur andere Organisationen oder den Handel animiert, etwas gegen Fahrraddiebstahl zu unternehmen, sondern die Codierung in Eigenregie zu fairen Konditionen den Mitgliedern und Nichtmitgliedern anbietet.

Es bedeutet für den ADFC, dass er vom breiten Publikum mit einem Produkt identifiziert wird und aufgrund seiner Initiative nach Diebstahlerschwerung und -aufklärung in der Öffentlichkeit gut ankommt. Dies hat sich in der Praxis so ausgezahlt: Bei rund zehntausend codierten Rädern hatte ich über 900 Neubeitritte zum ADFC zu verzeichnen.

Durch die Fahrradcodierung haben wir die Kontaktaufnahme mit Fahrradhändlern geschafft, die uns zuvor nicht zur Kenntnis genommen haben. Allein in Frankfurt haben wir zehn Fahrradhändler zur Werbung in unserer Vereinszeitschrift gewinnen können, mehrere zu einer Fördermitgliedschaft. Seit Beginn unserer Codieraktivitäten hat die Kooperation mit der Polizei deutlich zugenommen. Über die Codierung habe ich in Frankfurt diverse passive Mitgliedschaften in aktive wandeln können.

Der finanzielle Nutzen aus der Codierung für die Vereinskasse war nicht zu verachten, die Kosten für das Codiergerät + Codierutensilien konnten binnen Monaten abgezahlt werden, danach arbeiteten wir mit echtem Gewinn. Mit der Einschränkung, dass unsere Leute dabei absolut unentgeltlich arbeiteten.

Kooperation mit Händlern und Polizei

In den vergangenen fünf Jahren sind viele Gliederungen des ADFC auf Codierpistolen umgestiegen, deren Gestehungskosten bei über sechstausend Euro liegen. Diesen Betrag in angemessener Zeit zu amortisieren, bedarf großer Stückzahlen und damit auch sehr großen Engagements. Dies hat dazu geführt, dass sich bundesweit kaum noch Händler, Firmen und Organisationen zu diesem Wagnis durchringen können. Lediglich ADFC-Gliederungen, Polizeipräsidien, vereinzelt die Verkehrswacht und einige wenige gewerbliche Anbieter bedienen sich heutzutage dieser modernen Technik.

Einzelne Fahrradhändler haben sich daher entschlossen, Absprachen mit dem ADFC oder gewerblichen Anbietern zu treffen, damit in ihren Räumen von Zeit zu Zeit Codieraktionen stattfinden, zu denen sie ihre Kunden einladen und über die Medien weitere Interessenten ansprechen. Die Resonanz ist beträchtlich, insbesondere, wenn sie für bei ihnen gekaufte Räder Vorzugskonditionen ausloben. In gleicher Weise vergeben einige Händler Codiergutscheine, einzulösen bei einem Codieranbieter in der Nähe.

Der ADFC hat die Chance, eine führende Position im Sektor Codierung einzunehmen, ohne die geborenen Partner/Wettbewerber zu verprellen: denn derzeit dient sich keine Organisation an, die bereit wäre, die damit verbundenen Aufgaben zu schultern.

Ein weiterer, nicht zu vernachlässigender Passus in der Satzung: durch Werbung und sonstige geeignete Maßnahmen für die weitere Verbreitung des Fahrrades zu sorgen und damit der Gesundheit der Bevölkerung, der Reinhaltung von Luft und Wasser, der Lärmbekämpfung, der Energieersparnis, dem Naturschutz, der Landschaftspflege sowie der Unfallverhütung zu dienen.

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Wie soll der ADFC die Codierung personell verkraften?

Hier stellen sich in der Tat viele Vorstände quer, weil sie fürchten, dass sie nicht genügend Ehrenamtliche finden, die diesen Job kompetent und konsequent übernehmen. Recht häufig werden Bedenken geäußert, dass damit das eh schon knappe Personal für wichtigere Aufgaben fehle. Mit anderen Worten wird eine Überlastung der wenigen Aktiven befürchtet.

Der Reihe nach:

Aus eigener Erfahrung muss ich dringend davor warnen, mangelhaft Ausgebildete an das Codiergerät zu lassen. Sie richten mehr Schaden an als Nutzen für den ADFC herausspringt.

Die konsequente Ehrenamtlichkeit mit Nullvergütung wird nicht dazu beitragen, Fachleute zu finden, die alle paar Wochen ihren freien Samstag für die Codierung opfern und dabei letztlich sogar noch Geld drauflegen? Denn selbst bei Vergütung der Fahrtkosten und Auslobung einer üppigen Brotzeit sind m.E. längst nicht alle damit einher gehenden Kosten abgegolten. Da ist eine chemische Reinigung fällig, da fliegt ein Stück Kleidung in die Tonne, da holt man sich am eigenen Fahrzeug eine Delle. Schusseligkeit, für die der Verein nichts kann, sie also auch nicht ersetzt. Auch das Knöllchen für kurzfristiges Verweilen in der Fußgängerzone während des Standauf- oder -abbaus bleibt beim Halter hängen.

Aktive für die Codierung aus Reihen der sowieso schon Aktiven zu werben, ist in der Tat problematisch. Schließlich besteht die Vereinsarbeit auch hoffentlich in Zukunft nicht nur aus Codierung, sondern aus Tourenorganisation, aus Verkehrspolitik, Technik, Redaktion, Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederberatung, ganz abgesehen von Vorstandsaufgaben.

Dass es aber auch rein ehrenamtlich funktionieren kann, beweisen wir im ADFC Frankfurt seit vielen Jahren. Jahraus jahrein jede Woche bietet ein kleines Team regelmäßig Codierung an, zum großen Teil jenseits der 70. Sie bilden auch das Rückgrat einer Truppe, die sich von Firmen zu deren Gesundheits- / Mobilitätstagen einladen lässt, um dort neben Codierung auch Fahrrad-Checks durchzuführen, und darüber hinaus an Samstagen/Sonntagen zusammen mit noch berufstätigen Mitgliedern zahlreiche Aktionen organisieren.

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Warum bietet der ADFC die Codierung nicht kostenlos an?

Aber es wird einleuchten, dass das bei Gestehungskosten von über sechstausend Euro und laufenden Kosten für Fahrt, Material und eventuelle Schadensfälle schlicht ausgeschlossen ist.

Die von der Polizei kostenlos vorgenommene Codierung ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Sie kommt uns Steuerzahler teuer zu stehen. Drei vollbezahlte Polizeibeamte verbringen ihre wertvolle Arbeitszeit mit Fahrradcodierung. Jede Codierung wird dann wohl mit grob überschlagen 25 € vom Staat unterstützt. Ein recht teures Unternehmen. Als Initialaktion noch zu verteidigen, als Dauereinrichtung fragwürdig.

Siehe auch das Thema „personelle Kapazitäten

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Angst vor Schadensfällen

Was ist zu tun, wenn ein Fahrrad versehentlich falsch codiert wurde?

Eigentlich hatte ich nicht vor, dieses Thema hier abzuhandeln, weil Falschcodierungen bei einem eingespielten Codierteam die große Ausnahme sein sollten. Aber ich gestehe, ich war damit konfrontiert.

zwei Alternativen bleiben:

a) es ist noch Platz vorhanden für eine Zweitcodierung

b) es ist kein Platz für eine weitere Codierung

zu a) richtige Codierziffer ergänzen und falsche Codierung als ungültig kennzeichnen. z.B. durch XX oder -- vor und/oder nach der Fehlcodierung. Die ungültig gemachte Codierung sollte auf dem Codierpass bzw. dem Codierantrag erwähnt und als falsch gekennzeichnet werden.

zu b) wie vorerwähnt: Codierung als ungültig kennzeichnen und dem Antragsteller schriftlich bestätigen. Zu beiden: mit einer Klebecodierung die vorhandene Gravur überdecken.

In meinem Falle habe ich die Codiergebühr komplett erlassen und mich für den Lapsus entschuldigt.

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Vereinshaftpflicht

Mitteilung des ADFC-Bundesverbandes in Intern, Ausgabe 100 vom Mai 1998:

Im Zusammenhang mit der Fahrradcodierung haben wir die Vereinshaftpflicht erweitert. Sie schließt jetzt auch bisher nicht versicherte Bearbeitungsschäden mit ein. Sollte in Zukunft beim Codieren etwas schief laufen, müssen Aktive nicht fürchten, für den angerichteten Schaden selbst zu haften. Das übernimmt dann die Vereinshaftpflicht bis zu einer Schadenshöhe von 10.000 DM (Selbstbeteiligung 10 Prozent, mindestens 100 DM). Personenschäden, z.B durch Bruch eines Rahmens, sind weiterhin ohne Selbstbeteiligung versichert. Anlass für diese Erweiterung des Versicherungsschutzes waren nicht etwa aufgetretene Schadensfälle, sondern der Wunsch einiger Ehrenamtlicher nach zusätzlicher Absicherung.

Im „ADFC-Impuls“ vom 14.3.2003 wurde diese Aussage eindeutig bestätigt. Originalwortlaut:

„Auf den Wunsch vieler Codierer im ADFC wurde die Vereinshaftpflicht ausdrücklich auch für mögliche Schäden durch „falsches Codieren“ ausgedehnt. Seit Beginn der Codierung sind keinerlei Schäden, Rahmenbrüche oder sonstige Katastrophen aufgetreten.“

Dies ist kein Freibrief für Codier-Rambos, sondern eine Maßnahme, den Gliederungen die Furcht zu nehmen, im Falle eines Schadens unbeschränkt haften zu müssen. Ich darf konstatieren, dass die Versicherung seit Bestehen nur selten und nie in größerem Umfang in Anspruch genommen wurde.

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Kap. 10: Aufruf zur Unterstützung

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club führt Fahrrad-Codierungen meist oder zumindest vorwiegend mit ehrenamtlich tätigen Mitarbeitern durch. Dies erklärt die im Verhältnis zum Zeit- und Materialaufwand geringen Preise für die Codierung.

Das Team sucht für diese Aufgabe regelmäßig Mitarbeiter, die entweder mit dem Codiergerät verantwortungsvoll umgehen können oder als „Bodenpersonal“ bei den Formalitäten, bei der Überprüfung der persönlichen Daten, der Feststellung des Eigentumsnachweises und bei der Vorbereitung der Räder für die Codierung mitwirken. Nicht zu vergessen: auch Leute, die im Hintergrund arbeiten. Beispielsweise den Bildschirmauftritt organisieren, Kontakte zu Ämtern, Fundbüros, Firmen und Händlern anbahnen/ pflegen.

Allein die Grundausrüstung für ein Codierteam beläuft sich auf ca. € 6000. Voll ausgerüstet kann es auch mehr sein, denn je nach Umfang der geplanten Aktivitäten können weitere Anschaffungen wie Laptops und Drucker sinnvoll sein. Sponsoren anzusprechen kann sich als sehr nützlich erweisen, wir wissen hier von sehr erfolgreich verlaufenen Gesprächen.

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Codierauftrag
Ein Muster eines Codierauftrags haben wir unter Codierauftrag abgelegt.

Eigentumserklärung
Ein Muster einer Eigentumserklärung haben wir unter Eigentumserklaerung abgelegt.

Kaufvertrag
Ein Muster eines Kaufvertrags haben wir unter kaufvertrag.pdf abgelegt.


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